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Herleitung existenzsichernder Leistungen zur Deckung der Unterkunftsbedarfe im SGB II und SGB XII

Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bzw. dem örtlichen Sozialhilfeträger (SGB XII) in tatsächlicher Höhe anerkannt, soweit sie angemessen sind. Das mehrstufige Verfahren zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten und die vom Bundessozialgericht entwickelten Standards zum schlüssigen Konzept werden in der Praxis der kommunalen Leistungsträger als sehr komplex und mitunter auch nicht erfüllbar wahrgenommen.

 

Der Deutsche Verein beleuchtet mit den vorliegenden Empfehlungen grundlegende Begriffe, methodische Fragestellungen und einzelne Schwerpunktthemen, die bei der Ausfüllung der Angemessenheitsgrenze nach geltendem Recht zu beachten sind. Weiterhin macht man sich stark dafür, die Regelungen zur Existenzsicherung im Bereich Wohnen über den bestehenden Rechtsrahmen hinaus weiterzuentwickeln. Leistungen für Unterkunftsbedarfe sind daran zu messen, ob sie den individuellen, existenznotwendigen Bedarf im Bereich Wohnen decken. Unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Anforderungen werden erste Eckpfeiler für einen Normierungsrahmen gesetzt. Dieser sollte Aufschluss geben über die geeigneten Datengrundlagen zur Bestimmung der existenzsichernden Unterkunftskosten und auch Vorgaben zur Auswertung der empirischen Grundlagen machen. Damit gibt der DV einen fachlich fundierten Impuls auch für die aktuelle Diskussion, die u.a. auf Länderebene zu eventuellen gesetzlichen Neuregelungen geführt wird

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