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Handreichung zum Einsatz von Integrationshilfen im schulischen Bereich

Die Autorengruppe geht davon aus, dass die „Handreichung“ eine wertvolle Arbeitshilfe ist und nützliche Hinweise für die Umsetzung in der Praxis enthält. Die „Handreichung“ wird von Zeit zu Zeit zu aktualisieren sein. Bei der Aktualisierung sind Anregungen aus der Jugend- und Sozialhilfe sowie den Schulen zu berücksichtigen. Die Autorengruppe ist deshalb für entsprechende Rückmeldungen sehr dankbar.

Die Handreichung erläutert Inhalt und Organisation des Verfahrens in RP, in dem Jugend- bzw. Sozialämter über die Gewährung von Integrationshilfen entscheiden.

Anfang 2015 gründete sich eine Arbeitsgruppe unter Federführung der kommunalen Spitzenverbände und mit Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Kommunen, von Referentinnen und Referenten aus dem Bildungs-, Jugend- und Sozialministerium, von Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten aus der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion sowie von Lehrkräften aus der schulischen Praxis. 

Als Ziel wurde festgelegt, eine „Handreichung zum Einsatz von Integrationshilfen“ zu erarbeiten. Dazu sollten die „gemeinsamen Empfehlungen“ zur Integrationshilfe nach SGB XII aus dem Jahr 2006 bzw. 2009 aktualisiert, auf den Bereich des SGB VIII ausgeweitet und um konkrete Hinweise zur Handhabung in der Praxis ergänzt werden. Dem nach vielen Gesprächen und Praxiseinblicken erarbeiteten Entwurf der „Handreichung“ haben mittlerweile alle Beteiligten zugestimmt.

Bei der Lektüre der „Handreichung“ fällt auf, wie wichtig den Beteiligten die Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrens war, das jeder Entscheidung über die Gewährung von Integrationshilfe vorgeschaltet ist. Zu diesem Zweck wurden konkrete Hinweise zum Ablauf, zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und zu den Mitwirkungspflichten aufgenommen. Außerdem wurden die Verantwortungsbereiche von Jugend- und Sozialhilfe einerseits und der Schule andererseits beschrieben. Dabei wird deutlich, dass trotz verschiedener Aufgabenstellung die Kooperation und enge Abstimmung der beiden Partner und ihren ganz unterschiedlichen Professionen unerlässlich ist.

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