Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Mit dieser Fachinformation möchten wir auf die Änderungen im Insolvenzrecht hinweisen, welche unter Artikel 1 unter dem Namen Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG) aufgeführt sind.
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