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Geplantes Innovations- und Investitionsprogramm der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag

Ab 2020 werden jährlich 30 Millionen EURO für investive Maßnahmen bereitgestellt werden. Voraussichtlich wird dieses Investitionsprogramm bis 2023 fortgeführt.
Für die Umsetzung des Investitionsprogramms wird das BMFSFJ mit den Ländern das Gespräch suchen.
 
Für beide Programme steht noch kein Zeitplan fest. Noch sind im BMFSFJ keine spezifischen Förderrichtlinien entwickelt worden. Bis dahin gelten die Förderrichtlinien des Bundes für gleichstellungspolitische Vorhaben (https://www.bmfsfj.de/blob/123284/eb9920e103e9208d9ca4893fb679a6f0/180205-frl-unterzeichnet-data.pdf).
 
Obwohl noch nicht absehbar ist, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form Projektanträge eingereicht werden können, ist es sicher sinnvoll, in den Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und deren Vernetzungen wie Landesarbeitsgemeinschaften Überlegungen zu Projektideen anzustellen.

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