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Geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen

Anbei finden Sie ein Schreiben des Flüchtlingsrates Heinsberg/Jülich/ NRW an das Familienministerium in NRW. Dieses Schreiben kann als Anregung auch in anderen Bundesländern gern weiter gestreut werden. In dem Schreiben wird erneut auf die unhaltbare Situation für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen (in NRW) aufmerksam gemacht und die entsprechenden Rechtsbrüche dargestellt.
Es wird gefordert:
- Sicherstellung und Durchsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, z.B. das Recht auf Schutz und Zugang zu frühkindlicher Bildung und Schule
- Die erkennbaren Defizite in den einzelnen Einrichtungen können weder durch noch so großes Engagement noch durch die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden in den Aufnahmeeinrichtungen, durch Flüchtlingsinitiativen oder durch Schutzmaßnahmen wie Mindeststandards kompensiert werden, denn Aufnahmeeinrichtungen sind keine Orte für Kinder und Jugendliche. Sie sind auch nicht für ihre Aufnahme konzipiert.
- Der Bundesgesetzgeber ist deshalb gefordert, bundesweite Regelungen zu schaffen, so dass geflüchtete Kinder und Jugendliche nicht länger als dringend notwendig in Aufnahmeeinrichtungen verbleiben müssen, unabhängig vom Herkunftsland und Fluchtweg.

Die Darstellung der Situation wird außerdem durch eine weitere aktuelle Studie gestützt.
Unicef und das Deutsche Institut für Menschenrechte haben kürzlich eine Expertise mit dem Titel "Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen. Eine kinderrechtliche Analyse von UNICEF Deutschland und demDeutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) basierend auf einer Befragung der 16 Bundesländer" veröffentlicht.

Anlass war die Einführung der Paragraphen §§ 44 Abs. 2a, 53 Abs. 3 AsylG im August 2019. Rund ein Jahr nach Inkrafttreten wollte die Studie aufzeigen, welche Maßnahmen die Länder bislang ergriffen haben, um den Gewaltschutz in den Unterkünften zu gewährleisten. Von Juni - Oktober 2020 wurden daher alle Landesregierungen befragt.

Die Studie zeigt u.a., dass die Kinder- und Jugendhilfe in Sammelunterkünften oft erst bei akuter Kindeswohlgefährdung greift. Zudem gibt es für traumatisierte Kinder oft keine angemessene Unterstützung. Die Herausgeber*innen der Studie sprechen sich für einen künftigen Rechtsanspruch von Kindern und ihren Familien auf eine dezentrale Unterbringung in den Kommunen sowie für eine deutliche Verkürzung der Höchstverweildauer in Aufnahmeeinrichtungen aus.

Weitere Ergebnisse hier in Kurzfassung (sind nicht nur kinder-spezifisch):

Die Untersuchung zeigt, dass zwar alle Bundesländer über Vorgaben für den Gewaltschutz verfügen, diese sich aber deutlich in ihrer Verbindlichkeit, ihrem Umfang und ihrem Geltungsbereich unterscheiden:

1.) Die meisten Länder haben rechtsverbindliche Gewaltschutzkonzepte für die Landeseinrichtungen. 5 Länder haben ihre Konzepte explizit als unverbindlich gekennzeichnet.
2.) Nur 3 Bundesländer (Bayern, Brandenburg und Thüringen) haben auch verbindliche Gewaltschutzvorgaben für kommunale Einrichtungen.
3.) Die Mehrheit der Landesregierungen gab an, die Verankerung von Gewaltschutzkonzepten in Betreiberverträgen verpflichtend vorzugeben. Eine Evaluation der Konzepte sieht aber nur Sachsen verpflichtend vor. Für Verträge mit Dienstleistern, z.B. private Sicherheitsdienste, sehen nur Baden-Württemberg und Niedersachsen explizit die Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten verpflichtend vor.
4.) Die Umsetzung der Gewaltschutzkonzepte wird bislang überwiegend nicht systematisch beobachtet, ausgewertet und unabhängig überprüft. Die Länder haben bisher weder Konzepte noch systematische Prozesse zum Monitoring und der Evaluation von Gewaltschutz. Vereinzelt gibt es Monitoring-Arbeitsgruppen oder regelmäßige Vor-Ort-Besuche.
5.) 9 Bundesländer haben zusätzliche Stellen geschaffen, um den Gewaltschutz zu koordinieren. 11 Länder haben zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt.
6.) Nahezu alle Bundesländer nutzen die „Mindeststandards zum Schutz für geflüchtete Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, die im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“entwickelt wurden, als wichtige Expertise. In den meisten Ländern dienen die Mindeststandards als Orientierung für entsprechende Gewaltschutzkonzepte. Bremen und das Saarland verwiesen darauf, dass die Mindeststandards im Gewaltschutzkonzept verankert seien bzw. dort eingearbeitet wurden. In Schleswig-Holstein gibt es sogar einen gezielten Prozess zur Implementierung der Standards in den Landeseinrichtungen.

Während der Pandemie ergriffen 5 Länder explizit Maßnahmen zur Reduktion bzw. Entzerrung bei der Unterbringung.

Weitere Ergebnisse sowie Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen sind hier zu finden:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/gewaltschutz-in-unterkuenften-fuer-gefluechtete-menschen
 

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