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Frauenrechte in den UN-Menschenrechtsverträgen

Bei dieser Veranstaltung geht es nicht explizit um die Istanbul-Konvention, ich dachte aber, sie könnte dennoch auf Interesse stoßen. Das Panel dürfte mit mit drei UN-Ausschuss-Vertreter*innen und der Chefin des Weltverbandes der nationalen Menschenrechtsinstitutionen in dieser Form einmalig sein und ist zugleich doch möglichst inklusiv, da deutschsprachig und auch ohne tiefere menschenrechtliche Vorkenntnisse spannend!

Sehr gerne kann die Einladung auch weiter verbreitet werden, aber bitte die eigene vorherige Anmeldung nicht vergessen, s.u. :)
Herzliche Einladung zu:

„Frauenrechte in den UN-Menschenrechtsverträgen“

Gender Mainstreaming, Intersektionalität und Frauen*Rechte: innovative Konzepte und aktueller Handlungsbedarf

Vor 40 Jahre wurden FrauenMenschenRechte erstmals ausdrücklich und umfassend auf globaler Ebene rechtlich festgeschrieben – mit CEDAW, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Welche Bedeutung hat CEDAW heute? Welchen Beitrag leisten andere UN-Menschenrechtsverträge zur Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen*? Welche Herausforderungen bestehen heute für Frauen*MenschenRechte? Hierzu diskutieren: Prof. Dr. Theresia Degener ist Professorin für Recht und Disability Studies an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe und war von 2012 bis 2018 Mitglied des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD). Prof. Dr. Beate Rudolf ist Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte und war von 2016 bis 2019 Vorsitzende der Global Alliance of National Human Rights Institutions. Dr. iur. h.c. Patricia Schulz ist Member of the Board of Directors of the UN Research Institute for Social Development und war von 2011 bis 2014 und 2015 bis 2018 Mitglied des UN-Ausschusses für die Frauenrechtskonvention (CEDAW). Michael Windfuhr ist stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte und seit 2016 Mitglied des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR). Moderation: Prof. Dr. Ulrike Lembke ist Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien sowie Leiterin der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte an der Humboldt-Universität zu Berlin. Eine gemeinsame Veranstaltung des Lehrstuhls für Öffentliches Recht & Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte. Am Mittwoch, den 22. Mai 2019, von 18:00 bis 21:00 Uhr.   An der Humboldt-Universität zu Berlin, Senatssaal, Unter den Linden 9, 10999 Berlin. Wir bitten um formlose Anmeldung unter sekretariat.baer@rewi.hu-berlin.de bis 15. Mai 2019. *********************************

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