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Förderrichtlinien für das Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ veröffentlicht

Das Bundesförderprogramm ist ein zentraler Bestandteil des Aktionspgrogrammes, das die Bundesregierung zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder auf den Weg gebracht hat. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen möchte der Bund auf diesem Wege einen Beitrag zur Schließung der Lücken im Hilfesystem und zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention leisten.
Die nun veröffentlichte Förderrichtlinie bezieht sich auf die Förderung von investiven, baulichen Maßnahmen einschließlich Sanierungen und ist auf dieser Seite abrufbar.

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