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FHK-Mitgliederinfo, Woche 45/2020


1.  FHK-Projekt „Hilfesystem 2.0“ – Antragstellung weiterhin möglich
Noch bis zum 16. November 2020 haben Frauenhäuser und Fachberatungsstellen deutschlandweit die Möglichkeit, über das neue FHK-Projekt „Hilfesystem 2.0“ finanzielle Mittel für die zahlreichen digitalen Herausforderungen in der Corona-Pandemie zu beantragen. Schwerpunkte der Förderung liegen auf  der Verbesserung von technischer Ausstattung (z.B. Notebooks, Internetzugänge oder Softwarelizenzen) sowie auf der Förderung von Fortbildungen und Dolmetschleistungen. Welche Bedarfe finanziell unterstützt werden können, wie Antragsverfahren ablaufen und alle weiteren wichtigen Informationen auf einen Blick gibt es unter https://www.frauenhauskoordinierung.de/arbeitsfelder/hilfesystem-20/.

 
2. Umgangsrecht in Zeiten von Corona
Bereits in unserer Corona-Sonderinfo vom 26. März 2020 haben wir uns zur Ausübung des Umgangsrechts während der Corona-Pandemie positioniert. Inzwischen konkretisieren sich die Anwendungshinweise und rechtlichen Eckdaten, die trotz wieder steigender Infektionszahlen wohl den Umgang über Gewalt- und Infektionsschutz stellen. Genauere Informationen hat FHK-Juristin Dorothea Hecht im angehängten Dokument für Sie zusammengestellt.
 
3. Änderung des Meldegesetzes – Aktueller Stand
Nach der Verbändeanhörung im Mai/Juni diesen Jahres geht das Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG) in dieser Woche in die 2./3. Lesung. Vorgesehen sind nach aktuellem Kenntnisstand :

  • die Beibehaltung des bedingten Sperrvermerks (§ 52 BMG) nach vorherigen Bestrebungen, diesen aufzuheben, sowie
  • eine „automatische“ Auskunftssperre für Bewohner_innen einer Schutzunterkunft durch bundesweiten Erlass, dem sich die einzelnen Bundesländer angeschlossen haben (dies sei allen Meldebehörden und auch den Schutzeinrichtungen bekannt).

Noch im Gespräch ist die Verlängerung der Frist aus § 27 von 6 auf 12 Monate, d.h. keine Ummeldung über diesen Zeitraum, wenn noch ein inländischer Wohnsitz besteht. NICHT berücksichtigt wird bislang die Vermeidung der Klaradresse auf dem Ausweis. FHK befindet sich dazu weiterhin im kritischen Dialog mit Bundestagsabgeordneten.
 
4. Brief zum Zeugnisverweigerungsrecht
Am Montag, den 26. Oktober 2020, hat sich der Paritätische Gesamtverband mit einem Brief an die rechtspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen (mit Ausnahme der AfD) gewandt, den auch FHK mitgezeichnet hat. Darin fordern wir die Fraktionen auf, im Rahmen der Gesetzesinitiative zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder das Zeugnisverweigerungsrecht aus § 53 StPO auch auszuweiten auf

  • Mitarbeitende in anerkannten Fachberatungs- und Unterstützungsstellen für Opfer von Gewalt sowie
  • auf Betroffene von Straftaten wie Menschenhandel, Misshandlung, sexualisierter oder häuslicher Gewalt.

Ein solches Zeugnisverweigerungsrecht würde Unterstützungsangebote für Betroffene deutlich stärken, da hier die Schaffung einer stabilen Vertrauensbasis von zentraler Bedeutung ist. Der Rechtsausschuss entscheidet in dieser Woche darüber, ob zu dem Gesetzgebungsverfahren eine öffentliche Anhörung durchgeführt werden soll.
 
5. Publikationen

  • In seinem Forderungspapier "Frauengewaltschutz in der Corona-Pandemie garantieren" unterstreicht der AWO-Bundesverband die Notwendigkeit umfassender Maßnahmen, um angemessene Angebote für gewaltbetroffene Frauen während der Pandemie und darüber hinaus aufrecht erhalten zu können.
  • Immer häufiger werden Frauen und Mädchen in Sozialen Medien eingeschüchtert und mundtot gemacht: 70 Prozent der jungen Frauen (15-24 Jahre) in Deutschland haben im Netz bereits Bedrohungen, Stalking, Beleidigungen und andere Formen Digitaler Gewalt erlebt. Damit sind sie im internationalen Vergleich überdurchschnittlich häufig betroffen, wie der Report „Free to be online?“ von Plan International aufzeigt. Befragt wurden rund 14.000 Mädchen weltweit (Deutschland: ca. 1000).
  • Bereits im Sommer veröffentlicht, noch immer empfehlenswert: Die Praxishilfe „Handreichung zum Asylbewerberleistungsgesetz“ des Flüchtlingsrates Brandenburg. Ergänzend sei außerdem auf die Übersicht zu den Ansprüchen in verschiedenen Duldungsformen der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) hingewiesen.
  • Für Opfer von Straftaten stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf seiner neuen Opferschutzplattform übersichtliche Informationen zu Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten, finanziellen Unterstützungsleistungen sowie zum Ablauf von Strafverfahren zur Verfügung. Abrufbar sind dieser unter www.hilfe-info.de.

https://www.frauenhauskoordinierung.de/index.php?id=163&mid=178&aC=e53396d4&jumpurl=7
 
6. Gewaltschutz in der Presse

  • Nach einem halben Jahr zieht das „Männerhilfetelefon“ erstmals Bilanz aus der 2020 aufgenommenen Beratungsarbeit. Ausführlich berichten Süddeutsche Zeitung und WDR. Bei der Hilfehotline für gewaltbetroffene Männer handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Landesregierungen Bayern und NRW.
  • Gleich ein ganzes Heft widmet das Magazin Choices der Untersuchung von Gewalt gegen Frauen. Das Themenspektrum reicht dabei von Frauenhäusern über Femizide bis zu den Herausforderungen in der Täterarbeit. Zur kostenfreien Online-Ausgabe gelangen Sie hier.
  • Passend dazu liefert auch der Focus einen ausführlichen Bericht zur Arbeit mit Tätern Häuslicher Gewalt.

Ein deutliches Zeichen in Sachen Staatsverantwortung und Gewaltschutz setzt schließlich die spanische Justiz: Erstmal verurteilte der Nationale Gerichtshof das Innenministerium in Madrid zu einer Entschädigungszahlung an die Angehörigen einer getöteten Frau. Die Begründung: Der Schutz durch die Behörden im Vorfeld wurde als unzureichend beurteilt. Genaueres zum Urteil lesen Sie an dieser Stelle.

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