Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden
Zum Hauptinhalt springen

FHK-Mitgliederinfo, Woche 38/2020


1.  Grevio-Bericht: Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention in Deutschland
Erstmals seit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention musste die Bundesrepublik am 01. September 2020 einen ausführlichen Staatenbericht zum Umsetzungsstand des Abkommens einreichen. Darin legt Deutschland gegenüber dem Europarat ausführlich Rechenschaft über die politischen Maßnahmen ab, die bislang getroffen wurden, um die Anforderungen der Konvention zu erfüllen. Der unter Federführung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erstellte Bericht ist hier zum Download verfügbar.
FHK und das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) haben die Veröffentlichung mit einer Pressemitteilung begleitet und darauf hingewiesen, dass es auch über zwei Jahre nach Inkrafttreten der Konvention an einem politischen Konzept, handlungsfähigen Institutionen und ausreichenden Ressourcen zum Schutz von Frauen und Mädchen mangelt. Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie hier.
Gemeinsam mit dem BIK erarbeitet Frauenhauskoordinierung derzeit außerdem einen Alternativbericht, der die staatliche Evaluierung aus fachlicher Sicht ergänzen und kritisch beleuchten soll. Nach Übergabe wird die sogenannte GREVIO-Kommission anhand der vorgelegten Berichte überprüfen, ob die BRD den Verpflichtungen des Abkommens angemessen nachkommt.

 
2. FHK-Stellungnahme zum gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung
Personen, die Opfer einer schweren Straftat geworden sind, haben seit dem 01. Januar 2017 gemäß § 406 g der Strafprozessordnung (StPO) gesetzlichen Anspruch auf eine unentgeltliche psychosoziale Prozessbegleitung vor Gericht. Ein Großteil der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kindern ist jedoch bislang von diesem Anspruch ausgeschlossen. Anlässlich der bevorstehenden Gesetzesauswertung vor dem Normenkontrollrat hat sich Frauenhauskoordinierung – obgleich vom zuständigen Ministerium leider nicht dazu eingeladen –  deshalb in die Diskussion eingeschaltet. In einer Stellungnahme, die Sie hier einsehen können, äußern wir uns zu Änderungsbedarfen und aktuellen Defiziten der rechtlichen Regelung.
 
3. Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe: Gemeinsame Erklärung von FHK und der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege (BAGFW)
Bereits im Juli 2017 wurde im Auftrag des BMFSFJ ein Gutachten mit dem Titel „Gesetzestechnische Umsetzung eines Sozialleistungsanspruchs auf Unterstützung für von Gewalt betroffene Personen, insbesondere für Frauen und ihre Kinder“ erstellt. Das Gutachten von Prof. Stephan Rixen (Unversität Bayreuth) prüft Möglichkeiten der gesetzlichen Umsetzung eines Rechtsanspruches auf Schutz und Hilfe bei Gewalt. BAGFW und FHK haben den 4. Fachworkshop zum Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ am 08.September 2020 in Berlin zum Anlass genommen, um zu verschiedenen Aspekten des Gutachtens, etwa zur Verortung der Regelung im SGB XII oder dem Kreis der Leistungsberechtigten, Stellung zu nehmen. Gemeinsam forderten wir Bund und Länder zudem noch einmal dazu auf, Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer Gewalt verlässlich & nachhaltig über einen bundesweiten Rechtsanspruch sicherzustellen. Die gemeinsame Erklärung kann auf der FHK-Homepage abgerufen werden.
 
4. FHK-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Nicht erst nach den jüngsten erschreckenden Fällen sexuellen Missbrauchs und von Pädophilie hat sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) entschieden, das Strafrecht im Hinblick auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder zu ändern. Für die Änderung und die Einführung verschiedener Straftatbestände wird im vorgelegten Entwurf erstmalig der Begriff „sexualisierte Gewalt“ verwendet. Zur besseren Begleitung der Kinder werden gleichzeitig Vorschriften im Familienverfahrensrecht (altersunabhängige Anhörung der Kinder, Stärkung der Figur des Verfahrensbeistands) angepasst sowie Qualifikationsanforderungen für Familien- und Jugendrichter_innen formuliert. Der entsprechende Referentenentwurf lag vielen Verbänden zur Stellungnahme vor. Obwohl nicht zur Beteiligung aufgefordert, hat auch FHK eine Stellungnahme verfasst, die insbesondere auch betroffene Kinder im Kontext häuslicher Gewalt berücksichtigt. Auf die vollständige Stellungnahme sowie den Referentenentwurf des BMJV können Sie hier zugreifen.
 
5. Neues aus dem Gewaltschutz

  • Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen verzeichnet seit Lockerung der Corona-Auflagen einen deutlichen Anstieg der Beratungsanfragen mit einem Anfragenrekord von 1182 Anfragen pro Woche im Mai. Das ergibt die Antwort des BMFSFJ auf eine Anfrage seitens der FDP. Ausführlicher berichtet die taz.
  • Um Kapazitäten von Frauenhäusern auch unter COVID-19-Bedingungen aufrechtzuerhalten oder nötigenfalls zu erhöhen, haben zahlreiche Kommunen vorübergehend zusätzliche Schutzplätze angemietet. Das Bundesland Bremen diskutiert nun, wie die zusätzlichen provisorischen Plätze ggf. auch langfristig in das Hilfesystem überführt werden können. Im ohnehin regelmäßig fast zu 100 Prozent ausgelasteten Hilfesystem Bremens sind durch die zusätzlichen Schutzunterkünfte derzeit sogar mehr als die regulär verfügbaren 103 Plätze belegt, wie der Weserkurier berichtet.
  • Auch in anderen Ländern hält die Debatte um Auswirkungen der Pandemie an. Nachdem eine Sonderauswertung des Innenministeriums von Baden-Württemberg landesintern keinen signifikanten Anstieg häuslicher Gewalt während der Corona-Pandemie festgestellt hatte, vermelden verschiedene Frauenhäuser im Bundesland seit einigen Wochen einen sichtbaren Anstieg an Hilfegesuchen. Das berichten unter anderem Schwarzwälder Bote und RTL.
  • Gute Neuigkeiten aus Nordrhein-Westfalen: In einem neuen Onlineportal für Opferschutz bündelt NRW seit Anfang des Monats Informationen für Betroffene von Gewalt und ermöglicht außerdem die Suche nach landesweiten Beratungsangeboten.
  • Auch in Hessen gibt es Bewegung im Hilfesystem: Mit dem sogenannten „Marburger Modell" haben die Städte Marburg und Kassel bei Fällen häuslicher Gewalt eine möglichst rasche Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, die zügige Unterstützung Betroffener sowie die schnelle Vermittlung in die Täter_innenarbeit ermöglicht. Nun wird das Modell hessenweit auf eine Vielzahl von Kreisen ausgeweitet (Näheres dazu hier). Der hessische Landtag diskutiert indes über Notwendigkeit und Umfang weiterer Unterstützung für das Hilfesystem, wie u.a. die Frankfurter Rundschau berichtet.
  • Die bundesweite Aufklärungskampagne #StärkerAlsGewalt weitet ihre Kooperation mit Stätten des öffentlichen Lebens aus: Nachdem die Kampagne bereits in mehreren tausend Supermärkten auf häusliche Gewalt und entsprechende Unterstützungsangebote aufmerksam macht, sollen nun auch Einkaufzentren in ganz Deutschland in die Informationsoffensive eingebunden werden. Welche das sind und wo die Kampagne wirken wird, berichten BMFSFJ und Berliner Woche.
  • Apropos Kampagnen: Ungewöhnliche Zeiten befördern ungewöhnliche Allianzen. Und so haben sich FIFA, Weltgesundheitsorganisation und Europäische Kommission zusammengetan, um gemeinsam mit prominenten Fußballer_innen unter dem Slogan #SafeHome auf häusliche Gewalt während der Pandemie aufmerksam zu machen. Mehr Informationen und Kampagnenspots finden Sie hier.

 
6. Gewalt gegen Frauen in der Presse

  • Eine besonders erschütternde Nachricht erreichte uns Ende August: Eine Bewohnerin des Frauenhauses im Landkreis Hameln-Pyrmont wurde auf ihrem Arbeitsweg durch ihren ehemaligen Lebensgefährten getötet. Neben einem Bericht im NDR veröffentlichte die taz ein Interview mit einer Mitarbeiterin des Frauenhauses. Unser Mitgefühl gilt nicht nur den Angehörigen, sondern auch den Kolleg_innen vor Ort.
  • Das Thema Umgangsrecht und häusliche Gewalt bleibt ein betrüblicher Dauerbrenner in der Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern. Nun hat Frau-TV dem Thema einen sehenswerten Beitrag gewidmet, der nachträglich in der ARD-Mediathek abrufbar ist.
  • Die Debatte um Femizide und den Umgang mit der Istanbul-Konvention hält an. Das ZWD-Politikmagazin widmet dem Thema eine ganze Schwerpunktausgabe.
  • Viel zu selten kommen gewaltbetroffene Frauen in Medienbeiträgen zu Wort - noch seltener, wenn sie nicht vorgefertigten Opferstereotypen entsprechen. Umso erfreulicher sind Ausnahmen wie der Frau-TV-Beitrag mit Alice Mari Westphal. Unter dem Slogan #IchBinJedeDritteFrau macht die selbst mehrfach Gewaltbetroffene anderen Frauen Mut, selbstbestimmt über ihre Erfahrungen zu sprechen, und ist zudem Vorstandsfrau des Berliner Vereins S.I.G.N.AL.

 

zurück
Login