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FHK-Mitgliederinfo, Woche 38/2019


1. Frauenhaus-Bewohner_innenstatistik 2018
Jährlich veröffentlicht FHK mit der „Statistik Frauenhäuser und ihre Bewohner_innen" die einzige bundesweite Erhebung zu Deutschlands Frauenhäusern. 180 Frauenhäuser haben sich 2018 an der Untersuchung beteiligt, sodass wir Daten von insgesamt 7172 Frauen und fast 8000 Kindern auswerten konnten. Dafür möchten wir uns herzlich bei Euch und Ihnen bedanken!
Die diesjährige Sonderauswertung befasst sich mit der Situation von EU-Bürger_innen in Frauenhäusern. Wiederholt hatte die Fachpraxis uns bezüglich dieser Gruppe in der Vergangenheit auf besondere Hürden beim Zugang zu Frauenhäusern und bei der Finanzierung der Aufenthalte hingewiesen.
Dass fast ein Viertel aller Bewohner_innen sich 2018 an den Kosten für ihren Aufenthalt beteiligen musste, ist in diesem Zusammenhang besonders erwähnenswert. Zu den auffälligsten Befunden zählt in diesem Jahr außerdem die abermals gestiegene Verweildauer in den Schutzunterkünften. Der Mangel an sozialem Wohnraum dürfte in diesem Kontext eine Schlüsselrolle spielen.
Ausführlichere Informationen zur Bewohner_innenstatistik finden Sie unter https://www.frauenhauskoordinierung.de/aktuelles/detail/pressemitteilung-gewaltschutz-auf-eigene-kosten-jede-4-frau-muss-aufenthalt-im-frauenhaus-selbst/.
Ab sofort kann die Statistik außerdem als Printversion gegen einen Beitrag von 15 € (Mitglieder und Studierende: 7,50 €) erworben werden. Ihre Bestellungen nehmen wir gerne unter info@frauenhauskoordinierung entgegen.

 
2. FHK-Projekt: Beschwerdeverfahren in Frauenhäusern
Mit dem Projekt „Beschwerdemanagement zur Qualitätsentwicklung in Frauenhäusern“, gefördert durch das BMFSFJ, möchte die Frauenhauskoordinierung die Beteiligung gewaltbetroffener Frauen mittels Beschwerdeverfahren stärken.
In vielen Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen werden bereits unterschiedliche Formen der Beteiligung von Bewohner_innen umgesetzt. Zu diesen Praxiserfahrungen möchten wir Leiter_innen und Mitarbeiter_innen Mitte Oktober in einer Onlineerhebung befragen. Auf der Grundlage der Befragungsergebnisse wird FHK Konzepte für Beschwerdeverfahren entwickeln und an Modellstandorten erproben.
Warum sind Beschwerdeverfahren in Frauenhäusern bzw. Frauenschutzwohnungen wichtig? Formale Beschwerdeverfahren gewährleisten, dass Rückmeldungen, Feedback oder Anregungen der Bewohner_innen systematisch Gehör finden und in Einrichtungen dazu beitragen,

  • Probleme zu lösen,
  • das eigene pädagogische Handeln zu reflektieren,
  • Diskriminierungen zu vermeiden und die Rechte der Bewohner_innen zu stärken,
  • die Zufriedenheit von Bewohner_innen und Mitarbeiter_innen zu erhöhen.

Christiane Firnges ist seit April 2019 als Referentin bei FHK tätig und zuständig für das Projekt Beschwerdemanagement in Frauenhäusern. Nachfragen können gerne per Mail an firnges@frauenhauskoordinierung oder per Telefon unter 030 – 3384342-42 erfolgen.

 
3. Kleine Anfrage im Bundestag: Fortschritte im Kampf gegen Gewalt?  
Mittels einer kleinen Anfrage hatte sich die FDP-Fraktion im Bundestag vergangenen Monat an die Bundesregierung gewandt, um konkrete Informationen über  „Fortschritte in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ einzufordern. Im Zentrum der Anfrage standen geplante Regierungsmaßnahmen sowie Ergebnisse und Pläne des Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen.
Mittlerweile liegt die Antwort der Bundesregierung (unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) vor und kann als Drucksache 19/12873 hier abgerufen werden.
 
4. Sonstiges

  • Seit etwas mehr als einem Jahr bietet die Seite https://www.frauenhaeuser-hessen.de/ eine tagesaktuelle Übersicht über die Belegung von Frauenhäusern in Hessen und ermöglicht betroffenen Frauen damit, sich schnell und direkt über die Verfügbarkeit freier Plätze zu informieren. Die Website ist ein gemeinsames Projekt der hessischen Frauenhäuser, die in der AGFH (Arbeitsgemeinschaft der hessischen Frauenhäuser in Trägerschaft) bzw. der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft der autonomen Frauenhäuser in Hessen) organisiert sind, und wird vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration finanziert. Ein ähnliches Angebot stellen bislang nur Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern zu Verfügung. Genauere Informationen zum hessischen Projekt finden Sie im angehängten Dokument.
  • In einer Pressemitteilung unterstützt Cornelia Möhring, die frauenpolitische Sprecherin der Linken, die Forderungen des Bündnis Istanbul-Konvention und weist insbesondere auf die Defizite in der Finanzierung des Hilfesystems hin.

 
5. Frauenhäuser in der Presse
Erneut belegt die Bewohner_innenstatistik 2018 ein Problem, das der Fachpraxis wohl vertraut ist: Gewaltbetroffene Frauen müssen immer länger in Schutzunterkünften verweilen. Insbesondere der Mangel an sozialem Wohnraum erschwert den Einstieg in ein neues, selbstständiges Leben. In einem Interview mit der Wohnungs­vermittlung Hestia e.V. widmet sich die taz der Problematik.

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