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FHK-Mitgliederinfo, Woche 10/2020


1. Gewaltschutz für geflüchtete Frauen: Empfehlungen von BMFSFJ und BMI
Wiederholt hat die Fachpraxis in der Vergangenheit auf Kollisionen der Wohnsitzregelung nach § 12a Aufenthaltsgesetz mit dem Schutz geflüchteter Frauen vor Gewalt hingewiesen. Nun haben BMI und BMFSFJ mit einem gemeinsamen Rundschreiben reagiert, in welchem sie in vielerlei Hinsicht erfreuliche Empfehlungen zur Handhabung der Wohnsitzregelung in Gewaltschutzfällen aussprechen. Zu den für Frauenhäuser und Fachberatungsstellen zentralen Aspekten gehören die Hinweise, dass

  • hinreichend dargelegte und nachgewiesene Gewaltschutzfälle immer einen Härtefall im Sinne des § 12a Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe c) des Aufenthaltsgesetzes darstellen und in den betreffenden Fällen eine bestehende Wohnsitzverpflichtung oder -zuweisung mithin aufzuheben ist sowie
  • dass die Aufnahmebestätigung durch ein Frauenhaus ebenso wie konkrete Stellungnahmen von anerkannten Opfer- und Frauenberatungsstellen als geeignete Nachweise zu werten sind.

Das vollständige Rundschreiben der Ministerien finden Sie im Anhang.
 
2. Bitte um Rückmeldung: Überarbeitung der F.A.Q. Flucht und Gewaltschutz
Seitdem die F.A.Q Flucht und Gewaltschutz im Jahr 2017 letzmalig überarbeitet worden sind, hat sich in Asyl- und Aufenthaltsrecht einiges getan. Gemeinsam mit dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) und Rechtsanwältin Barbara Wessel möchten wir die F.A.Q. daher wieder auf den neuesten Stand bringen und dazu auch aktuelle Fragen aus der Fachpraxis aufnehmen. Sollten sich in Ihrer Arbeit mit gewaltbetroffenen geflüchteten Frauen neue Fragen und Themen aufgetan haben, senden Sie uns diese gerne formlos bis zum 16.März an bemb(at)frauenhauskoordinierung.REMOVE-THIS.de.
Auf die aktuelle Version der F.A.Q. können Sie hier zugreifen.
 
3. Änderungen von Mitteilungspflichten (MiZi und MiStra): Aktueller Stand
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant Änderungen bei der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) sowie der Anordnung über Mitteilung in Strafsachen (MiStra). Diese Verwaltungsvorschriften konkretisieren, welche Mitteilungspflichten einerseits nach dem Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz und andererseits nach der Strafprozessordnung bestehen. Gewaltbetroffene Frauen betrifft dieses Thema dann, wenn insbesondere Adressdaten von ihnen und ihren Kindern an Familiengerichte oder das Jugendamt weitergegeben werden. So wird beispielsweise bei einem Gewaltschutzverfahren das Jugendamt informiert, wenn Kinder vorhanden sind. Welche Positionen FHK in die Reformpläne eingebracht hat und wo der Prozess aktuell steht, hat FHK-Juristin Dorothea Hecht für Sie im Anhang zusammengefasst.
 
4. Online-Kurs: Schutz und Hilfe bei Häuslicher Gewalt
In einem neu entwickelten E-Learning-Programm erhalten Fachkräfte aus dem Arbeitsfeld Häusliche Gewalt und angrenzenden Bereichen ab Juli 2020 die Möglichkeit, sich in einem interdisziplinären Online-Kurs fortzubilden. Abgeschlossen wird die Teilnahme an dem Programm mit einem Zerifikat. Die Beteiligung am ersten Programmdurchlauf ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bereits jetzt möglich. Genauere Informationen zu Inhalten und Teilnahmebedingungen finden Sie auf der FHK-Homepage.
 
5. Veranstaltungen

  • Fachtag: Zum Fachtag „Sorge und Umgang“ im Rathaus Mitte (Berlin) laden am 25.März 2020 die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten der Berliner Bezirke. Im Fokus steht dabei Artikel 31 der Istanbul-Konvention. Laut diesem müssen Vertragsstaaten sicherstellen, dass die Ausübung von Sorge- und Umgangsrecht nicht die Sicherheit gewaltbetroffener Frauen oder ihrer Kinder gefährdet. Hier gelangen Sie zum Programm.
  • Fachtag: Unter dem Motto „BeSt – Beraten & Stärken“ steht die Fachtagung der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung am 07.Mai 2020 in Hannover. Die Veranstaltung bildet den Abschluss des bundesweiten Modellprojekts zum Schutz von Mädchen und Jungen mit Behinderung vor sexualisierter Gewalt in Institutionen. Genauere Informationen finden Sie an dieser Stelle.

 
6. Stellenausschreibungen

  • Das Team der ZORA-Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung (AWO Kreisverband Schwerin-Parchim) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine neue Leitungskraft (m/w/d). Detaillierte Informationen zu der Vollzeitstelle finden Sie unter diesem Link.
  • Eine_n Kinderbetreuer_in (m/w/d) in Teilzeit sucht das Frauenhaus der Caritas in Berlin. Die befristete Stelle ist ab sofort zu besetzen, weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht der Deutsche Frauenrat (DF) eine_n Expert_in (m/w/d) im Bereich des Change Managements (befristet, 30 Stunden/Woche). Auf der Seite des DF erfahren Sie mehr zu Stellenprofil und Bewerbungsmodalitäten.
  • Die AWO Schleswig-Holstein sucht zum 01.April 2020 oder früher eine sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d) für die Leitung des Frauenhauses Lübeck (30-39 Stunden/Woche). Die zugehörige Stellenausschreibung finden Sie hier.
  • Zum 01. April sowie zum 01. Mai sucht die Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen (BIG e.V.) je eine Sozialarbeiter_in (w/d) in Teilzeit für die Verstärkung ihrer Netzwerk- und Beratungsarbeit. Zu beiden Stellenausscheibungen gelangen Sie hier.
  • Für das neu zu eröffnende Frauen- und Kinderschutzhaus der Landkreise Ammerland und Wesermarsch stellt das Diakonische Werk Oldenburg zum 01.Juni bzw. 01.Juli 2020 ein neues Team zusammen. Eine Übersicht über die insgesamt 13 ausgeschriebenen Stellen finden Sie im Anhang.
  • Das Frauenhaus Leverkusen sucht zum 01.Juli 2020 (befristet für ein Jahr, 20 Stunden/Woche) eine Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin für die pädagogische Arbeit mit Müttern und ihren Kindern. Genauere Informationen erhalten Sie hier.
  • Ebenfalls zum 01.Juli 2020 ist im Frauenhaus Bad Hersfeld die Stelle einer Sozialpädagogin/ B.A. Soziale Arbeit in Elternzeitvertretung (befristet bis zum 30.Juni 2022, 20-22 Stunden/Woche) zu besetzen. Zur Ausschreibung gelangen Sie hier.

 
7. Frauenhäuser in der Presse
Diese Woche lohnt ein Blick zu unseren Nachbar_innen nach Österreich: Dort schlägt aktuell die überraschende Ankündigung der liberalen Partei NEOS hohe Wellen, den Betrieb der Salzburger Frauenhäuser künftig EU-weit ausschreiben zu wollen. Näheres zu den Hintergründen der Debatte können Sie beispielsweise auf Salzburg24, Mein Bezirk und Der Standard nachlesen.
Hinzu kommen akute Finanzierungsprobleme der Gewaltschutzeinrichtungen, in deren Folge  die österreichische Frauenhelpline womöglich gar ihren 24-Stunden-Betrieb einstellen muss, wie ORF und Wiener Zeitung berichten.
Etwas erfreulicher die Nachrichten aus Deutschland: Als erstes Bundesland hat Hamburg die Fördervereinbarung für das Bundesinvestitionsprogramm des BMFSFJ unterzeichnet und erhält in den kommenden drei Jahren jährlich 800.000€ für den Aus- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen (genauere Informationen dazu hier). Außerdem soll laut NDR bereits im Sommer 2020 das sechste Frauenhaus der Hansestadt seine Türen öffnen.

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