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FHK-Mitgliederinfo, Woche 08/2020

1. FHK-Rechtsinformation: Masernschutz in Frauenhäusern
Am 1. März 2020 tritt mit der neuen Fassung des Infektionsschutzgesetz (IfSG n. F.) die Pflicht zur Masernimpfung in Kraft. Zwar werden Frauenhäuser im Masernschutzgesetz als Einrichtung nicht ausdrücklich genannt. Frauenhäuser sind jedoch in verschiedenen Aspekten, u.a. der Art des Zusammenwohnens, der Dauer des Aufenthalts und inbesondere den spezifischen Angeboten für Kinder, mit den im Masernschutzgesetz explizit genannten Einrichtungen vergleichbar. Daher empfiehlt FHK auch ohne ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung eine freiwillige Umsetzung des Masernschutzgesetzes. Detaillierte Informationen zum rechtlichen Hintergrund, den entsprechenden Anforderungen für Mitarbeiter_innen und Bewohner_innen sowie zu Folgen in der Praxis haben wir für Sie in der angehängten Rechtsinformation zusammengestellt.
 
2. Erfolg: BMFSFJ fördert bundesweite Monitoringstelle zu Gewalt gegen Frauen
Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Istanbul-Konvention kommt Deutschland einer weiteren Anforderung des Abkommens nach: Mit 500.000€ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit dem 31. Januar 2020 die Einrichtung einer bundesweiten Monitoringstelle zu Gewalt gegen Frauen. Auf deren Dringlichkeit hatten FHK und weitere NGOs seit geraumer Zeit immer wieder hingewiesen. Die Monitoringstelle soll ermöglichen, bei der Bekämpfung von Gewalt endlich auf eine bundesweit vergleichbare Datengrundlage zurückzugreifen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter https://www.frauenhauskoordinierung.de/aktuelles/detail/bundesweite-monitoringstelle-zu-gewalt-gegen-frauen/.
 
3. Gleichstellungsjahr 2020? Aktuelle politische Entwicklungen
Das „Gleichstellungsjahr 2020“ rief das BMFSFJ zu Beginn des Jahres optimistisch aus. Wir sind gespannt, was sich unter diesem Slogan politisch tatsächlich bewegen wird. Zu den Plänen von Bundesministerin Giffey gehören neben der Monitoringstelle zu Gewalt gegen Frauen auch eine Gleichstellungsstrategie und ein Gleichstellungsinstitut sowie die verstärkte finanzielle Förderung von Gewaltschutzmaßnahmen für Männer (nachzulesen u.a. hier). Letztere rücken aktuell auch auf Länderebene immer stärker in den Fokus, wie beispielsweise entsprechende Schutzunterkünfte und Projekte zum Männerschutz in Bayern sichtbar machen.
Erste konkrete erfreuliche Nachrichten im Gleichstellungsjahr gibt es derweil aus Berlin: Dort sollen im Laufe der nächsten zwei Jahre etwa 70 neue Frauenhausplätze sowie zusätzliche Zufluchtswohnungen entstehen, wie die Berliner Morgenpost berichtet.
 
4. Veranstaltungen

  • Fortbildung: Mit der Fortbildung „Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste“ am 13. März 2020 in Wuppertal richtet sich Harald Thomé gezielt an Mitarbeiter_innen von Frauenhäusern und bietet einen systematischen Überblick über die relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht. Zu Inhalten und Anmeldung gelangen Sie hier.
  • Fortbildung: In einer praxisbgeleitenden Weiterbildung, angeboten durch die BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V., können sich Fachpraktiker_innen in acht Blöcken zur Fachkraft für Täterarbeit Häusliche Gewalt fortbilden lassen. Informationen zu Inhalten, Kosten und Anmeldemodalitäten finden Sie auf dieser Seite.
  • Fachtag: Das Familienrecht ist vielschichtig und unterliegt einem ständigen Wandel. Aktuell wird u.a. diskutiert, ob die „getrennt gemeinsame Erziehung und Betreuung von Kindern“ als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden soll und in welcher Weise Kinder altersgemäß angemessen beteiligt werden können. Die anstehende Reform des Sorge- und Umgangsrechts wirft viele Fragen für die Beratungspraxis auf, insbesondere wie Konfliktsituationen bewältigt werden oder häusliche Gewalt Berücksichtigung finden kann. Mit dem Fachtag „Elterliche Sorge und Umgang nach Trennung/Scheidung – heute und morgen“ am 06. Mai 2020 in Frankfurt am Main greift der Sozialdienst katholischer Frauen die aktuelle Debatte auf und diskutiert diese anhand von Forschungsergebnissen sowie dem Thesenpapier des Bundesjustizministeriums zur Reform der elterlichen Sorge. Veranstaltungsprogramm und Anmeldebogen finden Sie im Anhang.
  • Fortbildung: Vom 23.-25. September 2020 lädt die AWO-Bundesakademie zum Seminar „Häusliche Gewalt: Hinsehen – Erkennen – Ansprechen – Vermitteln. Hintergründe und Auswirkungen häuslicher Gewalt“ in Remagen-Rolandseck. Zentrales Anliegen der zweitägigen Fortbildung ist es, Fachkräfte der sozialen Arbeit für die Thematik zu sensibilisieren und das fachlich-methodische Instrumentarium zu vermitteln, um selbst unterstützend tätig zu werden. Hier finden Sie Informationen zu Anmeldung und Programm.

 
 
 
5. Gewalt gegen Frauen in der Presse
Es ist nicht der erste Erfahrungsbericht einer gewaltbetroffenen Frau – aber selten erhalten Veröffentlichungen zum Thema eine solche mediale Aufmerksamkeit: Antje Joels „Prügel. Eine ganz gewöhnliche Geschichte häuslicher Gewalt“ zieht derzeit weite Kreise in der deutschen Medienlandschaft. Besonders erfreulich daran: In den Fokus von Interviews und Berichterstattung stellt Autorin Joel die strukturelle Dimensionen von häuslicher Gewalt. Ausführlich berichten u.a. taz, FAZ, MDR und Frankfurter Rundschau. Der SWR widmet der Thematik gar eine – lohnenswerte – 45-minütige Gesprächsrunde mit Wissenschaftlerin Monika Schröttle, Autorin Joel und AWO-Fachpraktikerin Anja Steingen. Wer dafür keine zeitlichen Kapazitäten hat, dem/der sei alternativ das kürzere Interview mit Deutschlandfunk empfohlen.
Außerdem einen Blick wert:

  • Patricia Hechts kritischer taz-Beitrag über das Schattendasein, das häusliche Gewalt – sofern verübt von weißen deutschen Männern – im öffentlichen Bewusstsein nach wie vor führt,
  • Heike Rabe (Deutsches Institut für Menschenrechte) im Interview zu den Umsetzungsdefiziten bei der Istanbul-Konvention,
  • ein Bericht der britischen Zeitung The Guardian, der anhand erschreckender Zahlen den Zusammenhang zwischen häuslicher Gewalt und Obdachlosgkeit verdeutlicht,
  • und (in eigener Sache) der neue Internetauftritt des SkF.
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