Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden
Zum Hauptinhalt springen

FHK-Mitgliederinfo, Woche 05/2020


1. Erweitertes Führungszeugnis für Mitarbeiter_innen in Frauenhäusern
Wiederholt hat uns in der Vergangenheit die Frage erreicht, ob für die Mitarbeit im Frauenhaus ein erweitertes Führungszeugnis einzufordern ist. Eine Erläuterung der Rechtsgrundlage samt Bewertung für die Praxis hat FHK-Juristin Dorothea Hecht im angehängten Dokument für Sie zusammengestellt. Grundlegender Tenor:
Zwar sind Frauenhäuser nicht unmittelbar gesetzlich zur Vorlage eines Führungszeugnisses verpflichtet. Vom Sinn und Zweck des Kinderschutzes ausgehend und verbunden mit dem Anspruch vieler Frauenhäuser, auch mitbetroffene Kinder zu begleiten und den Kinderschutz zu gewährleisten, sollte von Mitarbeiter_innen ein erweitertes Führungszeugnis verlangt werden. Bereits jetzt führen diverse Stellenanzeigen für Frauenhausarbeit ein erweitertes Führungszeugnis als Anforderung auf. Auch die Voraussetzungen zur Beantragung beim Bundeszentralregister und zur Erteilung sind gegeben.
 
2. CEDAW-Allianz übergibt Stellungnahme an UN-Ausschuss
Wie gut kommt Deutschland seiner Verpflichtung aus dem CEDAW-Abkommen nach, alle Formen der Diskriminierung von Frauen zu beseitigen? Das beurteilen die 32 Organisationen der CEDAW-Allianz – darunter Frauenhauskoordinierung, bff und Deutscher Frauenrat – in ihrer aktuellen Stellungnahme an die Vereinten Nationen. Fokus der FHK-Beteiligung lag dabei insbesondere auf der Bewertung des staatlichen Gewaltschutzes für Frauen und Mädchen.
Bereits im November vergangenen Jahres hatte die Allianz ihre Stellungnahme an die Bundesregierung übergeben. Am vergangenen Freitag, den 24. Januar 2020, wurde die englische Fassung nun auch an den CEDAW-Auschuss der Vereinten Nationen in Genf übermittelt. Die Bundesregierung erhält im Anschluss Gelegenheit, zu der Beurteilung Stellung zu beziehen und Lösungen für bestehende Mängel zu entwickeln. Genauere Informationen sowie die vollständige Stellungnahme in deutscher und englischer Sprache können Sie hier abrufen.
 
3. FHK goes Kino: FHK im Gespräch zum Dokumentarfilm Una Primavera
Am 19. Februar dürfen wir zu einem Event einladen, auf das wir selbst mit besonderer Vorfreude blicken: FHK ist zu Gast zur Filmvorführung der preisgekrönten Dokumentation „Una Primavera“ und geht anschließend ins Podiumsgespräch mit Regisseurin Valentina Primavera.
Jahrzehntelang war die Mutter der Filmemacherin Opfer häuslicher Gewalt. In ihrem ersten Dokumentarfilm „Una Primavera“ begleitet die Regisseurin ihre Mutter bei dem Versuch, den gewalttätigen Ehemann zu verlassen und ihren Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu finden. In leisen Tönen und mit ungewöhnlicher Nähe, doch jenseits jeden Voyeurismus` erzählt der Film von dem Versuch eines Neuanfangs – und den Dynamiken einer Familie, die die Rollenmuster einer patriarchalen Gesellschaft tief verinnerlicht hat. Einen Vorgeschmack auf den ebenso feinfühligen wie eindrucksvollen Film liefern Valentina Primaveras Gespräche mit der taz und Deutschlandfunk sowie der Trailer zur Dokumentation.
Wir sprechen unsere wärmste Empfehlung aus und freuen uns über jede_n von Ihnen, die/der am 19. Februar um 18 Uhr den Weg ins fsk-Kino (Oranienplatz Berlin) findet!
   
4. Gewalt gegen Frauen in der Presse
Tolle Frau, tolles Interview: Im Gespräch mit der Zeit berichtet die Berliner Familienrechtsanwältin Asha Hedayati von ihrem Berufalltag mit gewaltbetroffenen Frauen und dem täglichen Kampf gegen die Lücken im deutschen Rechtssystem. Absolut lesenswert.
Bereichernd außerdem: Birgitta Staubers kritischer Blick auf den Zusammenhang zwischen Frauenhass, häuslicher Gewalt und Femiziden in der Berliner Morgenpost und die Pressemitteilung der Diakonie Deutschland anlässlich des zweijährigen Jubiläums der Istanbul-Konvention.  
 

zurück
Login