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FAV - bessere Mittelausstattung HartzIV

Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) gem. § 16 e SGB II per Weisung für die Jobcenter neu ausgerichtet.

In Anlehnung an den von der BA initiierten "Konzeptansatz zur sozialen Teilhabe langzeitarbeitsloser Menschen" hat die BA nunmehr auch eine aktuelle Weisung zur Förderung von Arbeitsverhältnissen gem. § 16 e SGB II veröffentlicht.
- Die Zielsetzung des Instruments wird demnach so beschrieben, dass es im Rahmen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse um die soziale Stabilisierung  und Teilhabe geht und die geförderten Personen im Anschluss an die Förderung nachhaltig auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren sind, während in früheren Weisungen die (mittelfristige) Heranführung an den Arbeitsmarkt mittels Förderung der Beschäftigungsfähigkeit im Vordergrund stand.
- Die Möglichkeiten zur Nutzung der Förderung werden erweitert, in dem die Erprobung der geförderten Arbeitnehmer/-innen auf verschiedenen Arbeitsplätzen bei Beibehaltung des Arbeitsverhältnisses ermöglicht wird; die Arbeitnehmerüberlassung ist hierbei eingeschlossen.
- Die Förderung ist auch im Falle der Arbeitnehmerüberlassung möglich und zwar entsprechend der Regelungen zum Eingliederungszuschuss.

- Die Aufgaben der sozialpädagogischen Betreuung werden dahingehend erweitert und präzisiert, dass nach Beendigung der Förderung rechtzeitig Anschlussperspektiven und Übergänge in eine ungeförderte, nachhaltige Beschäftigung organisiert werden sollen.

Anlage: aktuelle Weisung

Bessere Mittelausstattung im Hartz-IV-System

Auf Initiative des Paritätischen hin haben sich die Wohlfahrtsverbände auf Bundesebene gemeinsam an die  Fraktionen im Deutschen Bundestag gerichtet und eine  bessere Mittelausstattung im Hartz-IV-System eingefordert.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege nimmt die Vorlage des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2018 zum Anlass, um die Fraktionen im Deutschen Bundestag auf drohende Fehlentwicklungen bei der Mittelausstattung des SGB II aufmerksam zu machen und um eine dringend benötigte Anhebung der Mittel einzufordern.
Ausweislich des Regierungsentwurfs sollen im nächsten Jahr 4,185 Mrd. Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und damit 258  Mio. Euro weniger Mittel bereitgestellt werden als in diesem Jahr. Das weiterhin bestehende Problem des langjährigen Leistungsbezugs und zu geringer Förderaktivitäten lässt sich so nach Ansicht der Verbände nicht auflösen. Eine Anhebung der Mittel für Eingliederung und Verwaltung ist deshalb dringend geboten. Die Wohlfahrtsverbände plädieren außerdem dafür, die absehbar negativen Folgen der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes für die Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen abzufedern.

Anlage: Schreiben, hier exemplarisch an den Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Herrn Kauder

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