Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden
Zum Hauptinhalt springen

Fachrundschreiben: Entwurf des 10. SGB II-ÄndG - Teilhabechancengesetzes

Der Gesetzentwurf ist noch nicht in der Bundesregierung abgestimmt, hat aber mit Datum 11.6.18 einen neuen Stand.

Kern ist das Vorhaben zur Schaffung eines neuen Regelinstruments "Teilhabe am Arbeitsmarkt", § 16i SGB II sowie ein neues Regelinstrument "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen", Neufassung §16eSGBII.

Gegenüber dem bisher bekannten Referentenentwurf haben sich folgende wesentliche Änderungen ergeben:

1.\tBeim neuen § 16 i SGB II soll die Berechnungsbasis für die Höhe des Lohnkostenzuschusses die jeweils aktuelle Höhe des allgemeinen Mindestlohns sein (wie im Koalitionsvertrag bestimmt).

2.\tBei der Neufassung des § 16 e SGB II „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ entfällt gegenüber dem bisherigen Referentenentwurf die Entrichtung von Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung.

 

Das BMAS hat besonderen Diskussionsbedarf zu diesen Punkten kenntlich gemacht: -Hinsichtlich der Zielgruppe der Förderung ist zu klären, ob ein langer Leistungsbezug ohne Festschreibung etwaiger weiterer konkreter Vermittlungshemmnisse ausreichend ist. -Es sei weiterhin zu klären, welche Korrektive bei Verzicht auf die Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentliches Interesse greifen, um Verdrängungseffekten vorzubeugen. -Die Bemessung des Lohnkostenzuschusses am Mindestlohn ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag. Übereinstimmende Rückmeldungen aus der Praxis, Ländern und Verbänden, lassen jedoch eine Bemessung am tatsächlich zu zahlenden Arbeitsentgelt nötig erscheinen, damit das neue Instrument auch für tarifgebundene Unternehmen und Kommunen attraktiv ist. Die Verbände haben kurzfristig, bis 20.06.18 Gelegenheit zur Stellungnahme.

zurück
Login