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Fachrundschreiben: Bundesumweltministerium unterstützt soziale Einrichtungen im Einsatz gegen den Klimawandel

Das Bundesumweltministerium startet am 2. November 2020 die neuen Förderprogramme „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ und „Sozial & Mobil“. Ab sofort können Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen die Förderungen beantragen. Mit 150 Millionen Euro fördert das Bundesumweltministerium bis 2023 individuelle Beratungen, umfassende Anpassungskonzepte und konkrete Maßnahmen, um sich an die klimatischen Belastungen durch den Klimawandel anpassen zu können. Sie reichen von Dach- und Fassadenbegrünungen, Speicherkapazitäten für Regenwasser bis hin zu Sonnensegeln oder Trinkbrunnen. Sozialen Einrichtungen, die ihre Fahrzeugflotte auf rein batterieelektrische Neufahrzeuge umrüsten möchten, stehen bis 2022 weitere 200 Millionen Euro zur Verfügung. Mit den beiden Programmen aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket will das Bundesumweltministerium nicht nur Konjunkturimpulse setzen und gegen den Klimawandel vorgehen, sondern auch das Arbeitsumfeld der Beschäftigten sowie die Lebensqualität betreuungsbedürftiger Menschen verbessern.

Mit dem neuen Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ unterstützt das BMU soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime oder Hospize aber auch Kindergärten, Schulen, Kieztreffs oder Geflüchteten- und Obdachloseneinrichtungen. Beschäftigte und betreute Personen sollen besser gegen akute klimatische Belastungen geschützt und umfassend auf künftige klimatische Veränderungen vorbereitet werden. Sie erhalten gezielte Unterstützung, z.B. bei baulichen Veränderungen wie Dach- und Fassadenbegrünung, dem Aufbau schattenspendender Pavillons und Sonnensegeln oder der Anschaffung von Trinkwasserspendern. Soziale Einrichtungen sollen fachliche Beratung sowie die Möglichkeit erhalten, passgenaue Klimaanpassungskonzepte für sich zu entwickeln. Mit Ausbildungs- und Weiterbildungsprogrammen sowie Informationskampagnen werden die Beschäftigten sowie die zu betreuenden Personen und ihre Angehörigen für die Folgen des Klimawandels sensibilisiert. Anträge von finanzschwachen Kommunen und gemeinnützigen Vereinigungen, die bis zum 30. Juni 2021 eingehen, können bis zu 100 Prozent gefördert werden. Das Förderprogramm zur Klimaanpassung läuft bis Ende 2023.

Weitere Informationen entnehmen Sie den angehängten Informationspapieren zu den beiden Förderprogrammen.

oder Online unter den nachstehenden Links:

Förderprogramm „Sozial und Mobil“ Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen"

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