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Fachrundschreiben_Aktuelle Entscheidungen des EuGH zur Rufbereitschaft

Fachinformation

Entscheidungen des EuGH zur Rufbereitschaft

 

- Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteile vom 9. März 2021 in den Rechtssachen C-344/19 und C-580/19

 

- betrifft: Auslegung von Art. 2 Nr. 1 RL 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung („Arbeitszeit-Richtlinie“)

 

 

Am 9. März 2021 hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei vielbeachteten Urteilen dazu geäußert, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Bereitschaftszeiten in Form von Rufbereitschaften als „Arbeitszeit“ einzustufen sein können.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem beigefügten PDF-Dokument.

Quelle: Paritätischer Gesamtverband

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