Fachinformation vom 26.03.2020_Arbeits- und steuerrechtliche Aspekte des trägerübergreifenden Einsatzes von Personal
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist ein trägerübergreifender Einsatz von Personal in der derzeitigen Krise ausnahmsweise zulässig, ohne dass es einer Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bedarf.
Die Fachinformation unseres Referenten Dr. Ingo Vollgraf vom 26.03.2020 geht auf die arbeits-, steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Aspekte - unter Berücksichtigung des auf den Weg gebrachten Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) - ein.
Untenstehend erhalten Sie die Fachinformation zu arbeits- und steuerrechtlichen Aspekten des trägerübergreifenden Einsatzes von Personal.