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Ethikrat: Adhoc-Empfehlung: Besondere Regelung für Geimpfte

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte nach Empfehlung der STIKO aufgrund der noch nicht verlässlich abschätzbaren Infektiosität der Geimpften eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht erfolgen. Mit dem Fortschreiten der Impfungen sollen diese jedoch schrittweise zurückgenommen werden. In Punkt 4 geht der Ethikrat auf die Situation in Pflege-, Senioren-,Behinderten- und Hospizeinrichtungen ein. Eine pauschale Aufrechterhaltung der besonders belastenden und umfänglichen Kontaktrestriktionen hält die STIKO in Abwägung mit den Konsequenzen (Depressionen, Verstärkung demenzieller Veränderungen, Verlust von Lebenswillen etc.) für nicht angemessen. Stattdessen müssen die nicht geimpften Bewohnerinnen und Bewohner über die weiter geltenden allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen hinaus mithilfe anderer Maßnahmen (FFP2-Masken, Schutzkleidung für Pflegekräfte, Schnelltests etc.) besonders geschützt werden. Die Isolationsmaßnahmen in den genannten Einrichtungen seien laut STIKO für Geimpfte mit dem Fortschreiten des Impfprogramms schnellstmöglich aufzuheben.

Anbei finden Sie auch die adhoc-Empfehlung der STIKO zu der Frage "Regeln für Geimpfte"

Quelle: Paritätischer Gesamtverband

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