Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Das Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist notwendig, da das Bundesteilhabegesetz die Bestimmung eines Trägers der Eingliederungshilfe durch Landesrecht vorsieht. Aufgrund der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe müssen Regelungen, die bisher im Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch geregelt sind, neu im Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch verortet werden. Zudem gibt das Bundesteilhabegesetz den Ländern verschiedene Gestaltungsspielräume.
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