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Digitaler Lohnnachweis: Frist für Unternehmen läuft

Termin für den digitalen Lohnnachweis und die UV-Jahresmeldung ist der 16. Februar.

Es gibt zwei Wege zum digitalen Lohnnachweis. Entscheidend ist, ob im Unternehmen ein Entgeltabrechnungsprogramm genutzt wird. In jedem Fall muss vor dem digitalen Lohnnachweis jährlich der sogenannte Stammdatenabruf erfolgen. Dabei werden allgemeine Daten zum Unternehmen, insbesondere zur Gefahrtarifstelle, abgeglichen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Kundenmagazin/2019-4/Digitaler-Lohnnachweis.html

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