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Die Vergabestatistik wird eingeführt

Ab dem 01.Oktober 2020 verpflichtet die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) öffentliche Auftraggeber im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), bestimmte Daten aus Auftragsvergaben an das Statistische Bundesamt zu melden. Zu den öffentlichen Auftraggebern können unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 99 Nr. 2a und 4 GWB auch Träger aus dem Bereich der Freien Wohlfahrtspflege gehören.

Ausführliche Informationen finden Sie im untenstehenden Dokument.

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