Die Rechte von Kindern
30 Jahre ist es bereits her, dass die UN ihre Kinderrechtskonvention offiziell verabschiedet hat. Dass Kinder Rechte haben, daran zweifelt heute niemand mehr. Doch die Verankerung von Kinderrechten im deutschen Grundgesetz, das dieses Jahr 70 Jahre alt wird, steht noch aus und ist dringend überfällig.
1992 hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert und sich damit zur Umsetzung in deutsches Recht verpflichtet. Bisher berücksichtigt das deutsche Grundgesetz die Rechte von Kindern jedoch nicht ausreichend.
Das soll sich ändern. So hat es die Koalition aus CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag mit Unterstützung aller demokratischer Parteien beschlossen: Kinderrechte sollen im Grundgesetz verankert werden.
Doch die Umsetzung steht aus: Bund und Länder arbeiten derzeit an einem Vorschlag. Und um das Grundgesetz schließlich zu ändern, wird eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat benötigt.
Kinderrechte ins Grundgesetz
Deshalb fordert die Initiative Kinderrechte ins Grundgesetz, der sich der Paritätische angschlossen hat, Politiker*innen auf, die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern:
„Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen wurde am 20.11.1989, also vor 30 Jahren verabschiedet. In Deutschland gilt sie seit 1992, aber wir sind nicht soweit, dass Kinder und Jugendliche an Entscheidungen, die ihre Entwicklung und Zukunft betreffen, aktiv beteiligt werden. Kinderrechte gehören ins Grundgesetz, damit Kinder ein verbrieftes Recht erhalten, gehört, beteiligt und in ihren persönlichen Anliegen unterstützt zu werden“
Michael Hamm, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Rheinland-Pfalz | Saarland
Mehr Informationen zur Kampagne finden Sie auf den Internetseiten der Initiative Kinderrechte ins Grundgesetz.