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DGUV Information 250-005 „Verfahrensablauf bei Verdacht auf beruflich bedingte Hauterkrankungen“

In dieser DGUV Information wird das wichtige Themenfeld beruflich bedingter Hauterkrankungen im Betrieb transparent gemacht, die einen hohen Anteil bei den gemeldeten Erkrankungen als auch bei den anerkannten Berufskrankheiten darstellen. 

Die verschiedenen Akteurinnen und Akteure (betroffene Person, Unternehmen, Betriebsarzt oder Betriebsärztin, Sicherheitsbeauftragte, Arbeitnehmervertretung, Hautarzt oder Hautärztin) werden einzeln angesprochen und deren Aufgaben und mögliche Verfahrensweisen konkret beschrieben. Auf diese Weise soll eine Sensibilisierung der Beteiligten erreicht und der Umgang mit berufsbedingten Hauterkrankungen erleichtert werden. Es werden konkrete Hilfestellungen für eine gemeinsame Vorgehensweise im Betrieb gegeben mit dem Ziel, die Gesundheit der Betroffenen zu erhalten oder ggf. wiederherzustellen und einen Verbleib im Beruf zu ermöglichen.

Die DGUV Information wurde im Arbeitskreis „Berufsbedingte Gefährdung der Haut“ des Ausschusses Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung (AAMEDGUV) erarbeitet und vom AAMED-GUV beschlossen.

Eine Ansicht der Broschüre finden Sie unter

https://publikationen.dguv.de/DguvWebcode?query=p250005​

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