DGUV Information 207-012 „Traumatisierende Ereignisse in Gesundheitsberufen“
Die DGUV Information 207-012 „Traumatisierende Ereignisse in Gesundheitsberufen“ behandelt vorrangig traumatische Ereignisse durch Übergriffe von Patientinnen und Patienten,
Angehörigen aber auch Dritten in der Arbeitsumgebung. Darüber hinaus können aber auch emotionale Ausnahmeereignisse, z. B. durch die Konfrontation mit Suiziden, schwerstverletzt eingelieferten Patienten oder Patientinnen, Brandereignissen, besonderen Unglücks oder Todesfällen, zu psychischen Beeinträchtigungen und Störungen führen. Viele der
nachfolgenden Informationen gelten auch für solche Ereignisse und deren Folgen.