DGUV Grundsatz 315-410 „Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland“
Der DGUV Grundsatz 315-410 „Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland“ konkretisiert die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen an den genannten Produkten. Dabei wurden wesentliche Inhalte des zurückgezogenen DIN Fachberichts 147 übernommen und an den aktuellen Stand der Technik und Normung angepasst.
Mit diesem DGUV Grundsatz werden die Anforderungen des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen an Büro-Arbeitstischen, Büroschränken und aufrüstbaren Raumgliederungselementen konkretisiert und der „Stand der Technik“ hierzu beschrieben. Die Beschreibung umfasst die sicherheitstechnischen und ergonomischen Mindestanforderungen und erleichtert dadurch die Durchführung vorgeschriebener Prüfungen sowie deren Nachvollziehbarkeit.