DGUV Grundsatz 311-002 „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Arbeitsschutzmanagementsysteme“
Der DGUV Grundsatz 311-002 stellt als Verfahrensgrundsatz die Grundlage für die Begutachtungen und Beurkundungen von Managementsystemen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (AMS) durch die UV-Träger dar. Auf Basis dieses Grundsatzes unterstützen die UV-Träger die Unternehmen bei Aufbau und Verbesserung von AMS und bieten den Unternehmen eine freiwillige Überprüfung der Wirksamkeit ihres AMS an.
Die Neuausgabe 2022 des DGUV Grundsatzes 311-002 berücksichtigt neuere Entwicklungen im Bereich AMS, die seit der Erstausgabe 2015 stattgefunden haben. So wurden beispielsweise
- die Anforderungen der 2018 veröffentlichten Norm DIN ISO 45001 „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“,
- aktuelle Anforderungen des Datenschutzes auf Basis der aktuellen Datenschutzgrundverordnung oder auch
- das seitdem weiterentwickelte interne Verfahren zur Qualitätssicherung durch sog. „Cross-Aufdits“
in die Neuausgabe des Grundsatzes aufgenommen.