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Coronapaket-Sondersitzung des Bundesrates am 27. März 2020

Sechs Gesetze mit einer großen Bandbreite umfasst das Coronapaket, das das Bundeskabinett am 23. März 2020 mit so genannten Formulierungshilfen für den Bundestag beschlossen hat. Es soll die Folgen der Corona-Krise für Bürgerinnen und Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Wirtschaft und Gesellschaft abmildern: Maßnahmen zur sozialen Absicherung und Krankenhausentlastung, Zuständigkeitsänderungen im Infektionsschutzgesetz und Änderungen im Miet-, Insolvenz- und Strafprozessrecht - abgesichert durch einen milliardenschweren Nachtragshaushalt.

Wegen der Eilbedürftigkeit entscheidet der Bundesrat in verkürzter Frist ohne vorherige Ausschussberatungen direkt über die Gesetze, die der Bundestag am 25. März verabschiedet hat.

Weitere Bundestagsbeschlüsse

Bei den Vorlagen, die eigentlich für die Aprilsitzung vorgesehen waren, geht es um Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder, Anpassungen im Medizinprodukterecht, Änderungen im THW-Gesetz und im Bundesberggesetz. Zu diesen Gesetzen haben die Ausschüsse in schriftlichen Umfragen positive Voten abgegeben – sie können voraussichtlich wie geplant in Kraft treten.

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