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Bundeskabinett beschließt Verlängerung des SodEG bis 31. März 2021

Das Bundeskabinett hat sich auf die Verlängerung des SodEG bis 31. März 2021 geeinigt. Die Zustimmung des Bundestages steht noch aus. Ob sich das Bundeskabinett auch auf die Verlängerungsoption bis zum 31. Dezember 2021 geeinigt hat, ist uns derzeit leider nicht bekannt. Es wird im Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes mitgeregelt werden.

 https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/sozialdienstleister-einsatzgesetz.html

SodEG II wird sich nach ersten Erkenntnissen einige Modifikationen zu der bisherigen Regelung enthalten. Sobald wir weitere Informationen vorliegen haben, informieren wir Sie zeitnah.

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