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Bundesjustizministerin erhöht Mindestunterhalt für minderjährige Kinder

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:
„Der jetzt erschienene Existenzminimumbericht belegt, dass das Existenzminimum für Kinder in den Jahren 2021 und 2022 deutlich gestiegen ist. Ich betrachte es daher als zwingend, den Mindestunterhalt bereits ab dem kommenden Jahr zu erhöhen. Die Erhöhung des Mindestunterhalts ist erforderlich, damit Behörden und Gerichte von der richtigen Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt ausgehen. Ich möchte sicherstellen, dass unseren Kindern alle Mittel zur Verfügung stehen, die für die Sicherung ihres täglichen Bedarfs benötigt werden.“

Der Mindestunterhalt bildet die Berechnungsgrundlage sowohl für die von der Rechtsprechung entwickelte Düsseldorfer Tabelle als auch für die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter. Nach der Dritten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung wird der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) von 378 auf 393 Euro, in der zweiten Altersstufe (vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs), im sogenannten Ausgangsbetrag, von 434 auf 451 Euro und in der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr an) von 508 auf 528 Euro angehoben.

Die neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2021.

Die Rechtsverordnung ist hier abrufbar.

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