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Bundesarbeitsminister veröffentlicht seine Pläne für eine "Qualifizierungosffensive"

Hauptstoßrichtung dabei ist es, die Weiterbildung von Beschäftigten zur Fachkräftesicherung und zur Abfederung von möglichen zukünftigen Risiken am Arbeitsmarkt (etwa durch die Digitalisierung) auszubauen. Das BMAS weist jetzt mit Daten des IAB und der OECD darauf hin, dass „jeder vierte Beschäftigte in Deutschland in den kommenden Jahren von Automatisierung betroffen sein könnte und sich beruflich neu orientieren muss“. Dem will man mit Investitionen in die Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten begegnen. Gleichzeitig plant Herr Heil, die Reichweite der Arbeitslosenversicherung zu vergrößern.

Im Einzelnen ist dies vorgesehen:

Der Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherungwird fürkurzzeitig beschäftigte Arbeitnehmer ausgeweitet, so dass jährlich bis zu 100.000 Arbeitnehmer/-innen hiervon profitieren könnten. Dazu soll die für den Anspruch erforderliche Mindestversicherungszeit (Anwartschaftszeit) von zwölf auf zehn Monate gesenkt werden. Außerdem soll die Frist, innerhalb derer diese Anwartschaftszeit erfüllt sein muss (Rahmenfrist), von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Diese Neuregelung entspricht auch einer Forderung des Paritätischen.

Neuregelung zum Arbeitslosengeldanspruch nach Abschluss einer Weiterbildungsmaßnahme: Bislang war für Arbeitslose nach dem Ende einer Qualifizierung jedenfalls sichergestellt, dass sie noch einem Monat Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Künftig sollen es mindestens drei Monate sein. Mit dieser Regelung soll ein besserer Schutz geschaffen werden, um sich nach Abschluss einer Weiterbildung auf die Suche nach einer qualitätsadäquaten Beschäftigung zu machen. Anmerkung: Die aktuellen Pläne des Bundesarbeitsministers reichen bei weitem nicht an das heran, was der SPD-Parteivorstand noch vor einem Jahr mit dem „Arbeitslosengeld Q“ vorgeschlagen hatte: Für die Dauer der Qualifizierung sollte ein eigener Anspruch auf Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld Q) bestehen, der die eigentlichen Arbeitslosengeldansprüche nicht berührt. Die Vorschläge der SPD hätten faktisch eine Wiedereinführung des Unterhaltsgeldes bewirkt, das bereits früher vorsah, Menschen in Qualifizierungsmaßnahmen Arbeitslosengeld zu gewähren, ohne dass der eigentliche Versicherungsanspruch dadurch berührt wurde. Derzeit werden Arbeitslosengeldansprüche während einer Qualifizierung zur Hälfte gekürzt.

Die Förderung für Unternehmen zur Weiterbildungihrer Beschäftigtensoll deutlich ausgebaut werden/Weiterentwicklung von WeGebAU. Außer einem Zuschuss zu den Weiterbildungskosten soll die Förderung künftig auch einen wesentlichen Anteil des weiterbezahlten Lohns umfassen, wenn die Qualifizierung länger als vier Wochen dauert. Im Unterschied zur jetzigen Regelung werden auch größere Unternehmen und nicht nur Kleinstunternehmen (weniger als 10 AN) oder KMU (weniger als 250 AN) gefördert. Kleinstunternehmen sollen (wie bisher) die Lehrgangskosten voll und (neu) die Lohnfortzahlung in Höhe von bis zu 75 Prozent erstattet bekommen, kleine und mittlere Unternehmen beides zur Hälfte (bisher auch schon 50% Zuschuss zu den Weiterbildungskosten gem. WeGeBAU), Großunternehmen beides zu einem Viertel (neu).


Deutlich ausgeweitet werden soll der Personenkreis der Beschäftigten, die für eine abschlussbezogene Weiterbildung gefördert werden können. Hier wird wohl auf das bisherige Erfordernis verzichtet, dass die Beschäftigten keinen Berufsabschluss (mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer) haben oder in mehrjähriger Ungelerntentätigkeit beschäftigt waren. Vielmehr soll darauf abgestellt werden, dass der letzte Berufsabschluss und die letzte öffentlich geförderte Beschäftigung mindestens vier Jahre zurückliegen.

  • Außerdem soll die BA ihre Weiterbildungsberatung v.a. für KMU ausbauen.
  • Angestrebt wird darüber hinaus, einen Rechtsanspruch auf Nachholen eines Berufsabschlusses für Personen einzuführen, die noch nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder langjährig berufsfremd beschäftigt waren


Anmerkung: Der Vorstoß des BMAS zur „Qualifizierungsoffensive“ kommt in einer Zeit, da in der Koalition kontrovers über die Reduzierung der Beiträge in der Arbeitslosenversicherung diskutiert wird. Im Koalitionsvertrag ist lediglich vereinbart, die Beiträge um 0,3 Prozentpunkte zu senken. Im Zuge der Initiative betont das BMAS nunmehr dass „ zukünftig ausreichend Mittel im Haushalt der BA für Weiterbildungsberatung und –förderung für Arbeitslose sowie Arbeitnehmer/-innen zur Verfügung stehen“ und man sich auf eine Beitragssatzsenkung um 0,3 Prozentpunkte geeinigt hat. Es ist unklar, ob Arbeitnehmer/-innen im SGB II („Aufstocker“) von den geplanten massiven Verbesserungen bei der Qualifizierung der Beschäftigten profitieren können, da bei der WeGeBAU-Förderung, auf die hier explizit Bezug genommen wird, Leistungsberechtigte im SGB II bislang ausgeschlossen sind. Auch ist offen, ob der geplante Rechtsanspruch auf Nachholen eines Berufsabschlusses lediglich im SGB III, oder auch zugleich im SGB II verankert werden soll. Insgesamt adressiert die vorgelegte Qualifizierungsoffensive Arbeitnehmer/-innen und Arbeitslose im SGB III, weniger aber die im SGB II.

Nach einer aktuellen Mitteilung des SPIEGELS kündigte das BMAS zudem an, die Senkung der Beiträge in der Arbeitslosenversicherung und die Ausweitung der Leistungen in einen einzigen Gesetzentwurf zu fassen.

 

Link zur Homepage des BMAS:

www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Arbeitsmarkt/aussage-qualifizierungsoffensive.html

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