Bundesagentur für Arbeit vergütet unterbrochene Maßnahmen der Arbeitsförderung zunächst weiter
Untenstehend erhalten Sie "Erste Informationen zum weiteren Umgang mit Maßnahmen bei Bildungs-/ Maßnahmeträgern sowie bei Lohnkostenzuschüssen angesichts des Corona-Infektionsgeschehens" der Bundesagentur für Arbeit, die vorerst bis 31.03.2020 gelten sollen.
Login