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Bündnis Istanbul-Konvention fordert Gesamtkonzept zum Gewaltschutz von Frauen

Im Bundeshaushalt 2020 müssen endlich die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Anforderungen der Istanbul-Konvention zu erfüllen.
Dazu gehören vor allem eine staatliche Koordinierungsstelle und eine unabhängige, gesetzlich verankerte Monitoringstelle. Bislang gleichen die Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt einem Flickenteppich. Die Vorgaben der Istanbul-Konvention sind nach wie vor unzureichend umgesetzt.
 
Die vollständige Pressemitteilung mit den Forderungen des Bündnis Istanbul-Konvention finden Sie im Anhang sowie unter: https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/Publikationen/Pressemeldungen/PM_2019-09-09_Buendnis_Istanbul-Konvention.pdf
 

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