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Bündnis Istanbul-Konvention

Dazu gehören:
 


·      Datensammlung und Evaluation,
·      Förderung von Kampagnen und Programmen,
·      Aus- und Fortbildung,
·      konkrete Unterstützungselemente,
·      Informationen über diese Angebote,
·      rechtliche Rahmenbedingungen,
·      finanzielle und personelle Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen und Programmen.
 
Für dieses Gesamtpaket sieht die Konvention
 


·      eine Koordinierung und ein Monitoring (Art. 10),
·      die Einbeziehung der Zivilgesellschaft (Art. 9)
·      sowie die Überwachung durch eine Expertengruppe (GREVIO)(Art. 66 ff.) vor.
 
FHK will zusammen mit anderen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) die Planung der Strukturen und die Mitwirkung sicherstellen. Dazu hat sich ein Bündnis Istanbul-Konvention gegründet, an dem FHK aktiv teilnimmt. Dieses bringt seine fachpraktische Expertise und die Sichtweisen des Unterstützungssystems ein. FHK wirkt hier als Sprachrohr ihrer Mitgliedsorganisationen. Gleichzeitig braucht es deren Unterstützung durch Rückmeldungen und Zuarbeiten aus der Praxis.
 
Ein sichtbarer Baustein der Umsetzung wird der Staatenbericht der Bundesregierung gegenüber GREVIO sein, der nach Bearbeitung eines Fragebogens ab November 2019 im April 2020 vorzulegen ist. Dieses GREVIO-Evaluierungsverfahren wollen FHK und die anderen NGOs kritisch begleiten. Dazu gehört auch, einen Alternativ-Bericht der Zivilgesellschaft vorzulegen.
 
Das Bündnis Istanbul-Konvention wird gleichzeitig darauf drängen, staatliche Maßnahmen zu entwickeln, bestehende Instrumente zu verbessern, Aktionsprogramme aufzulegen und eine entsprechende Koordinierung einzurichten.
 
Die Istanbul-Konvention ist ein starkes politisches Instrument in unserem Themenfeld. Sie eröffnet die Möglichkeit, den Schutz gewaltbetroffener Frauen zu verbessern und die Unterstützungsstrukturen besser auszustatten. Wir befinden uns jedoch erst im Auftakt und müssen uns auf langfristige Prozesse einstellen.
 
[1] Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/PDF/2011-05-11_SEV_210_dt_offizelle_UEbersetzung_und_Bericht.pdf
 
Kontakt: Dorothea Hecht, Juristische Referentin
Frauenhauskoordinierung e.V. , Telefon 030-3384342-30, Mail hecht(at)frauenhauskoordinierung.REMOVE-THIS.de

 

Im Bündnis Istanbul-Konvention sind derzeit u.a. vertreten:

  • Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK)
  • Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e.V. (bff)
  • Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF)
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Konferenz der Landeskoordinierungsstellen
  • Wildwasser e.V. /BAG Forsa
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit bei häuslicher Gewalt e.V.
  • Dachverband der Migrantinnenorganisationen DaMigra e.V.
  • Deutscher Juristinnen Bund e.V.
  • KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
  • S.I.G.N.A.L. e.V. Intervention im Gesundheitsbereich gegen häusliche und sexualisierte Gewalt
  • Weibernetz e.V.

 
Weitere Bundesorganisationen haben ihr Interesse an einer Teilnahme angemeldet.
 
Das Arbeitsgremium befindet sich in der Findungsphase und berät, wie es sich als Bündnis organisiert und aufstellt. Basis ist die Verpflichtung der Regierung, mit nichtstaatlichen Organisationen und der Zivilgesellschaft wirkungsvoll zusammenzuarbeiten (Art. 9 der Konvention).
 
In dem Bündnis wird angestrebt, sich auszutauschen, Handlungsbedarf zu identifizieren und entsprechende Forderungen zu formulieren. Die beteiligten Organisationen werden die Positionen ihrer Mitgliedschaft in das Bündnis einbringen. Der Bündelung von Themen und Schwerpunkten im Bündnis steht jedoch die Eigenständigkeit der Bündnispartner_innen nicht entgegen.
 
Das Bündnis hat in 2018 viermal getagt. Ein nächstes Treffen ist Ende Januar 2019 geplant.
Kontakt: Dorothea Hecht
Referentin Recht FHK
Telefon +49 (0)30-3384342-30, E-Mail hecht(at)frauenhauskoordinierung.REMOVE-THIS.de
Montag bis Donnerstag 10 - 15 Uhr
 
 

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