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Brief des Paritätischen zum Zeugnisverweigerungsrecht im Rahmen des Gesetzentwurfes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Der Paritätische hat zusammen mit verschiedenen Akteuren die Initiative zur Verankerung eines Zeugnisverweigerungsrechtes für Mitarbeiter*innen in Fachberatungs- und Unterstützungsstellen für Opfer von Gewalt und Betroffene von Straftaten  in §53 StPO ergriffen. Im Rahmen des aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche könnte diese Regelung noch eingebracht und verankert werden. Im Anhang finden Sie das Schreiben an die Bundestagsfraktionen.

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