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BGW Information: COVID-19 als Berufskrankheit

Was viele nicht wissen: Die COVID-19-Erkrankung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitsdienst kann als Berufskrankheit anerkannt werden.

Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein, wer ist versichert und welche Leistungen werden gezahlt? Das erläutern die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) jetzt in einer gemeinsamen Information für Betriebe und Beschäftigte. Im Falle einer Infektion mit dem Corona-Virus bittet die BGW in jedem Fall darum, eine Meldung an die BGW zu geben. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der BGW www.bgw-online.de .

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