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Bescheinigung für Berufspendler als Nachweis der Notwendigkeit des Grenzübertritts zwischen dem Saarland und Frankreich/Luxemburg

Diese von der saarländischen Landesregierung erstellten Formulare wird dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, um das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer zu bescheinigen. Diese Bescheinigung dient als Nachweis der Notwendigkeit des Grenzübertritts zwischen dem Saarland und Luxemburg im Rahmen der COVID19-Lage.

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