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Bedarfsabfrage: DGUV Information 215-444 „Sonnenschutz im Büro“

Tageslicht hat einen großen Einfluss auf das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten. Für eine ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen spielen daher ausreichend große Fenster und eine fensternahe Anordnung der Arbeitsplätze mit einer guten Sicht nach außen eine wichtige Rolle. Andererseits kann Tageslicht bei der Arbeit auch störend sein, etwa wenn Beschäftigte geblendet werden. Daher fordert die Arbeitsstättenverordnung geeignete Regulierungsmöglichkeiten für die Stärke des Tageslichteinfalls am Arbeitsplatz.Die redaktionell überarbeitete DGUV Information 215-444​ „Sonnenschutz im Büro“ erläutert, wie die jeweiligen Bedingungen in Arbeitsräumen durch unterschiedliche Sonnenschutzvorrichtungen berücksichtigt werden können und unterstützt bei der Auswahl von Sonnenschutzvorrichtungen für Räume mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen. Unter anderem bietet sie beispielhafte Vorschläge, welche Vorrichtungen für bestimmte Gebäude und Bedingungen einen guten Sonnenschutz bieten.

​Eine Ansicht der Broschüre finden Sie unter ​

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/615/sonnenschutz-im-buero​

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