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BAGFW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Im Verbund der BAGFW sind ca. 600 Betreuungsvereine, sowie ca. 140 vormundschaftsführende Vereine aktiv. In den Arbeitsfeldern Altenhilfe, Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe mit ihren zahlreichen Diensten und Einrichtungen erfahren Menschen Beratung, Begleitung und Unterstützung. Die Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes im Betreuungsrecht ist seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überfällig. Auch das Vormundschaftsrecht bedarf seit langem einer Modernisierung und Anpassung an die veränderten Bedingungen und Aufgaben der Vormundschaft. Die Beteiligungsrechte der Minderjährigen, wie sie die UN-Kinderrechtskonvention in den Mittelpunkt stellt, müssen hier Eingang finden. Die BAGFW begrüßt daher den vorliegenden Referentenentwurf. Viele zentrale Aspekte, Gesprächsergebnisse und Forderungen aus dem Diskussionsprozess zum Betreuungsrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wurden aufgegriffen. Dieser beeindruckende Prozess der Beteiligung von Betroffenen, Fachleuten und Akteuren des Betreuungswesens wird im vorliegenden Gesetzentwurf deutlich.

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