Ausfallkosten bei abgesagten Veranstaltungen wegen der Corona-Epedemie
Ein Veranstalter, der in Deutschland eine Veranstaltung wegen der Corona Epidemie absagt, ist grundsätzlich keinen Zahlungs-und Schadensersatzansprüchen seiner Vertragspartner ausgesetzt. Das gesamte Ergebinis der Prüfung finden Sie untenstehend.
Login