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Ausfallkosten bei abgesagten Veranstaltungen wegen der Corona-Epedemie

Ein Veranstalter, der in Deutschland eine Veranstaltung wegen der Corona Epidemie absagt, ist grundsätzlich keinen Zahlungs-und Schadensersatzansprüchen seiner Vertragspartner ausgesetzt. Das gesamte Ergebinis der Prüfung finden Sie untenstehend.

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