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Auflösung und Insolvenz gemeinnütziger Körperschaften

Eine Insolvenz kann sehr weitreichende Folgen haben: die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die rechtskräftige Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ist gemäß § 42 BGB ein Auflösungsgrund für einen Verein. Hinzu kommt, dass durch ein Insolvenzverfahren die Gemeinnützigkeit in Frage gestellt werden könnte.
Aber bereits die Auflösung eines Vereins wirft viele Fragen auf: welche Verfahrensschritte sind zu beachten und wie ist den Vorgaben der Abgabenordnung Rechnung zu tragen? Für eine GmbH nennt § 60 GmbHG abschließend die möglichen Auflösungsgründe. Wie bei einer Vereinsauflösung ist auch hier vor der Verteilung ein Sperrjahr zu beachten. Es handelt sich um sehr komplexe Vorgänge.
Im Folgenden sollen zunächst in Teil 1die wesentlichen Schritte dargestellt werden, die bei der Auflösung eines Vereins und einer gGmbH zu beachten sind.
In einem 2. Teil wird der Gang eines Insolvenzverfahrens dargestellt. In einem zweiten Schritt wird beleuchtet, welche Auswirkungen eine Insolvenz auf den Bestand eines Vereins oder einer gGmbH und auf die Gemeinnützigkeit haben kann.

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