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Auflösung und Insolvenz gemeinnütziger Körperschaften

Aus den unterschiedlichsten Gründen kann ein Verein seine Auflösung beschließen. Zudem können gemeinnützige Körperschaften bei ausbleibenden Zuschüssen und Beiträgen und insgesamt schwieriger Finanzierungsmöglichkeiten in große finanzielle Schwierigkeiten kommen. Eine Insolvenz kann sehr weitreichende Folgen haben: die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die rechtskräftige Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ist gemäß § 42 BGB ein Auflösungsgrund für einen Verein. Hinzu kommt, dass durch ein Insolvenzverfahren die Gemeinnützigkeit in Frage gestellt werden könnte.
Aber bereits die Auflösung eines Vereins wirft viele Fragen auf: welche Verfahrensschritte sind zu beachten und wie ist den Vorgaben der Abgabenordnung Rechnung zu tragen? Für eine GmbH nennt § 60 GmbHG abschließend die möglichen Auflösungsgründe. Wie bei einer Vereinsauflösung ist auch hier vor der Verteilung ein Sperrjahr zu beachten. Es handelt sich um sehr komplexe Vorgänge.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF Dokument.

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