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Arbeitsschutzstandard für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie soziale Dienste

​Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard​ für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie soziale Dienste gilt weiterhin als Richtschnur zur Umsetzung der Infektions- und Arbeitsschutzmaßnahmen. Er ist an die gesetzliche Lage angepasst:

  • Informationen zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz, zur erweiterten Testverpflichtung sowie zur Homeoffice-Pflicht nach § 28b IfSG wurden ergänzt.
  • Arbeitgebende sollen ihre Beschäftigten zu Impfungen inklusive der Booster-Impfungen aufklären und informieren sowie Impfaktionen im Betrieb unterstützen. Den Beschäftigten ist es zudem zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
  • Weiterhin ist die Gefährdungsbeurteilung sowie ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen bzw. zu aktualisieren, Personenkontakte sind auf ein betriebsbedingtes Minimum zu reduzieren.​
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