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Arbeitsschutzbetreuung - Wussten Sie es schon?

Wussten Sie es schon?

Jeder Betrieb, der Angestellte oder Ehrenamtliche beschäftigt, muss sich betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen lassen. Ziel ist es, dass alle Beschäftigten gesund und sicher arbeiten können. Die gesetzliche Grundlage hierfür liefert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Haben Sie eine solche Betreuung schon für Ihren Betrieb organisiert?

Dies hat folgende Vorteile für Sie:

In Zeiten von Pandemie und Fachkräftemangel sind sichere und gesunde Arbeitsplätze ein wichtiger Erfolgsfaktor für Ihren Betrieb. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Was ist die Arbeitsschutzbetreuung im Einzelnen? Wie funktioniert diese? Was haben Sie konkret zu organisieren?

Der Videofilm „Schon alles geregelt?“ unter https://www.bgw-online.de/arbeitsschutzbetreuung (Dauer: 5 min, kostenlos anzuschauen) erläutert Ihnen leicht und verständlich die Zusammenhänge und Ihre Optionen.

 

Danach wählen Sie, je nach Ihrer Beschäftigtenanzahl

 

 

Nehmen Sie Kontakt mit einem oder mehreren Arbeitsschutzexperten auf, und lassen Sie sich ein Angebot unterbreiten. Wählen Sie das für Sie passende Angebot aus, und schließen Sie einen Betreuungsvertrag ab.

In Ihrer Region bietet Ihnen folgender BGW-Kooperationspartner ein Angebot zur Arbeitsschutzbetreuung an:

Sabine Wollin - Referentin Mitgliederservice -
Feldmannstraße 92 · 66119 Saarbrücken
Tel: 0681/92660-11 · mobil: 0171-4698000

 

Sie haben (noch) Fragen, dann finden Sie Ihre Antwort sicher unter www.bgw-online.de/arbeitsschutzbetreuung-faq oder an Ihre Ansprechpartnerin Sabine Wollin.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Gesundheit!

Freundliche Grüße

Ihre

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

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