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Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage der Grünen zur Umsetzung des Sofortausstattungsprogrammes

Interessant ist, dass der Bund über die auf www.digitalpaktschule.de veröffentlichten Informationen aktuell davon Kenntnis hat, dass demnach Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen Richtlinien zum Sofortausstattungsprogramm erlassen haben und Thüringen die Richtlinie zum DigitalPakt Schule um eine entsprechende Regelung ergänzt hat. Da fehlen ja noch ein paar Bundesländer.
Zur Erstattung der Kosten für einen Laptop o.ä. im Rahmen der Mehrbedarfe nach SGB II finden Sie auf Seite 5 der Drucksache die Erläuterung des Bundes, dass das Landessozialgerichts NRW in seinem Urteil fälschlicherweise davon ausgegangen ist, dass ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht. Internetfähige Computer sowie Zubehör seien bereits im Regelbedarf berücksichtigt. (Antwort auf Fragen 15 bis 18).

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