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Anpassung Hilfestellung und Standard "Pflegeheime/Wohnheime" zum Thema Atemschutz

Die BGW hofft, damit eine erweitere Hilfestellung zur GBU, wie in der Arbeitsschutzregel gefordert wird, in Pflege und Wohnheimen geben zu können.

Der Unternehmer kann jetzt an Hand von Risikofaktoren das Infektionsrisiko bei nahen Tätigkeiten unter 1,5 m, bei denen der Bewohner/Betreute keine MNS trägt, einschätzen und ableiten, ob eine FFP2-Maske zu tragen ist oder ob ggf. MNS bei der Pflegekraft ausreicht.

Das RKI will nach unser Veröffentlichung in ihren Empfehlungen auch auf unsere Hilfestellung verweisen.

Zu finden sind beide aktuellen Dokumente unter www.bgw-online.de/corona-schutz-pflege.

Abschließend noch zur Info: Der angepasste Standard ist noch nicht an die neue Arbeitsschutzregel angepasst.

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