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Anpassung der Satzung für virtuelle Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht hat zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit von Vereinen für die Beschlussfassung durch seine Mitgliederversammlung Erleichterungen eingeführt.

Zunächst befristet bis zum 31.12.2020 ist die Durchführung virtueller Mitgliederversammlungen möglich, zu denen sich Vorstand und Mitglieder zusammenschalten können. Die Anwesenheit am Versammlungsort ist damit nicht erforderlich, um an dem Meinungsbildungsprozess einer Mitgliederversammlung teilzunehmen, entsprechende Mitgliedsrechte auszuüben und Beschlüsse zu fassen.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem beigefügten Dokument, das sowohl als Word-, als auch als PDF-Datei zur Verfügung steht.

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