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Anfrage der grünen Bundestagsfraktion: Barrierefreie Gesundheitsversorgung

Die Kassenärztlichen Vereinigungen wurden im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes vor mehr als einem Jahr dazu verpflichtet, ihre Versicherten im Internet in geeigneter Weise über die "Zugangsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zur Versorgung (Barrierefreiheit)" zu informieren (§ 75 As 1a SGB V). Diesen Auftrag erfüllen sie bisher nicht zufriedenstellend, wie unter anderem der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, im Sommer diesen Jahres anmahnte.

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