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Aktuelle und künftige Herausforderungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende steht erwerbsfähigen Menschen als nachrangiges Sicherungssystem zur Verfügung, um ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und sie durch Integration in Erwerbsarbeit bei der Überwindung von Hilfebedürftigkeit zu unterstützen. Diese Aufgabe erfüllt das SGB II bisher weitgehend erfolgreich, dennoch sind Defizite und Entwicklungsbedarfe im Gesetz und seiner Umsetzung nicht zu übersehen. Trotz positiver Entwicklung am Arbeitsmarkt verfestigt sich beispielsweise die Zahl der Menschen, die ohne oder nur mit kurzen Unterbrechungen seit vielen Jahren auf SGB II-Leistungen angewiesen sind. An diesem Befund hat auch die Vielzahl von Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren nichts ändern können. Um seine Leistungsfähigkeit zu sichern, bedarf es einer entschlossenen Weiterentwicklung des SGB II.

Der Deutsche Verein ist der Auffassung, dass den zunehmenden und komplexer werdenden Herausforderungen – hierzu zählt auch die Veränderung der Arbeitswelt durch den Einsatz moderner Automatisierungs- und Digitalisierungstechnologien – mit einer konsistenten Neuausrichtung der Beschäftigungsförderung begegnet werden muss. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts müssen so ausgestaltet sein, dass sie Leistungsberechtigte zu Eigenbemühungen befähigen. Es gilt, die Teilhabechancen langzeitarbeitsloser Menschen und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen zu verbessern und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Gleichzeitig ist es aber auch erforderlich, die vorgelagerten Systeme sozialer Sicherung so auszugestalten, dass sie ihre eigenen Ziele erreichen und die Betroffenen nicht zusätzlich Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch nehmen müssen

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