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Aktuelle Informationen im Bereich Arbeitsmarktpolitik

·         Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle / Soziale Teilhabe für Langzeitarbeitslose verbessern

Ausgehend von dem Wunsch der Mitglieder im Paritätischen WS Arbeitsmarktpolitik, dass sich der Paritätische zusätzlich zu den laufenden Beratungen im Deutschen Verein für eine fachpolitische Positionierung zeitnah gesondert schriftlich zu Wort melden soll, haben wir die Mitglieder von CDU/CSU und SPD im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages mit beiliegendem Schreiben kontaktiert.

Mit öffentlich geförderter Beschäftigung Soziale Teilhabe für Langzeitarbeitslose verbessern - auch das Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" ist hierfür hilfreich.  Das BMAS hat den Zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ vorgelegt. Die Evaluation hat sich der Frage gewidmet, inwieweit die gewünschte Programmwirkung erzielt wurde, die Soziale Teilhabe der Teilnehmenden zu verbessern (Eckpunkte und Faktenpapier im Anhang)

Wesentliche Erkenntnisse des Berichts:

-       Das Ziel des Bundesprogramms wurde erreicht.  Die Teilnahme an der öffentlich geförderten, nicht nur kurzzeitigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verbessert die soziale Teilhabe der teilnehmenden Langzeitarbeitslosen. Das zeigt sich z.B. an einer verbesserten materiellen Ressourcenausstattung, einer höheren Lebenszufriedenheit, mehr gesellschaftlicher Anerkennung  und stärkeren Einbindung in soziale  Netzwerke. Für die soziale Teilhabe ist zum einen entscheidend, dass die Teilnehmenden in einer für sie passenden Arbeitsumgebung tätig werden können  und ihre  Arbeit als sinnstiftend und teilhabeförderlich erleben. Zum anderen schätzen die Teilnehmenden die Vorteile einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Arbeitsvertrag (insbesondere auch im Unterschied zur AGH MAE) und die längere Laufzeit der Förderung.

-       Die Zielgruppen des Programms – Personen die seit mindestens vier Jahren im Langzeitleistungsbezug des SGB II leben und gesundheitlich eingeschränkt sind und/oder mit minderjährigen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben - wurden erreicht.  Die Teilnehmenden waren vor Aufnahme der geförderten Beschäftigung im Mittel 7,2 Jahre im Langzeitleistungsbezug gewesen. Programmteilnehmende waren überdurchschnittlich häufig zuvor in einer Arbeitsgelegenheit (AGH MAE) tätig und dem potentiellen Arbeitgeber damit bekannt.  Vielfach wurde die gleiche Tätigkeit (eine AGH MAE) beim gleichen Träger (dann als geförderte sozialversicherungspflichte Beschäftigung) fortgesetzt. Nur bei einem Viertel der Teilnehmenden lebten minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft. Eine stärkere Berücksichtigung von Personen mit minderjährigen Kindern –und damit auch Frauen – ist an der Programmvoraussetzung des mindestens vierjährigen Langzeitleistungsbezugs gescheitert, so  die Kritik der befragten Jobcenter.

-       Die Teilnehmenden waren durchweg motiviert, eine Beschäftigung im Programm aufzunehmen, waren aber letztlich vom Jobcenter oder Beschäftigungsträger abhängig, sie dafür vorzusehen; Eigeninitiative kam nicht zum Tragen.

-       Für die Jobcenter war es schwierig, Arbeitgeber für die Umsetzung des Programms zu gewinnen.  Von den Arbeitgebern wurden als hinderlich angesehen v.a. die Förderkriterien der „Zusätzlichkeit“ „des öffentlichen Interesses“ und „Wettbewerbsneutralität“, die Beschränkung der Förderkosten auf die reinen Lohnkosten (keine Förderung für den Overhead, Verwaltung, Betreuung) und teils auch der administrative Aufwand.  Aufgrund der o.g. Programmvorgaben sind privatgewerbliche Arbeitgeber an der Umsetzung des Programms praktisch gar nicht beteiligt, während fast immer gemeinnützige Arbeitgeber zum Zuge  kommen. Dies sind typischerweise (größere) Beschäftigungsgesellschaften und (kleinere) Vereine.  Allerdings wurde an manchen Programmstandorten das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ zum Ausschlusskriterium für eine Tätigkeit in ehrenamtlichen Vereinen.

-       Im Verlauf der weiteren Evaluation soll der Frage  nachgegangen werden, ob die Teilhabeeffekte nach Ende des Programms stabil bleiben und sich Unterschiede bei den Arbeitgebern ergeben; insofern Langzeitarbeitslose in den Beschäftigungsgesellschaften eher unter sich bleiben, während sie in kleinen Vereinen eher Alltagskontakt zur Arbeitswelt und dem Ehrenamt haben. Allerdings weisen die Forscher darauf hin, dass die Mitarbeit in kleinen Vereinen teils hohe Anforderungen an selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeiten gestellt sind, während den Teilnehmenden in klassischen Beschäftigungsgesellschaften eine intensive sozialpädagogische Begleitung zur Seite gestellt ist.

-       Obwohl das Bundesprogramm die Notwendigkeit begleitender Hilfestellungen (z.B. im Bereich psychosozialer Hilfen oder der Gesundheitsförderung) betont wird, sind diese in der Praxis nur eher selten zum Tragen gekommen, weil die Hilfen nicht im Programm finanziert wurden, der Leistungsbezug im Einzelfall endete oder eine Erstattung von Fahrtkosten fehlte.

Hier der Link zum Evaluationsbericht auf der Homepage des BMAS:

http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/Forschungsberichte/Forschungsberichte-Arbeitsmarkt/fb504-evaluation-des-bundesprogramms-soziale-teilhabe-am-arbeitsmarkt.html

Sachstand rehapro "Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation nach § 11 SGB IX":

Das BMAS hat aktuell mitgeteilt, dass sich die Förderrichtlinie für die Modellvorhaben  aktuell noch im Anhörungsprozess beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) und beim Bundesrechnungshof (BRH) befindet. Nach der Anhörung beim BMF und beim BRH wird der Beirat rehapro beteiligt, in dem auch die BAGFW vertreten ist.  Die Förderrichtlinie wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht.  Es ist damit zu rechnen, dass die ersten Projekte im September / Oktober 2018 beginnen können.

 

Mittelausstattung der Jobcenter ist Thema im Bundesrat

Die Länder Thüringen, Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz möchten, dass der Bund den Jobcentern kurzfristig mehr Geld zur Bewältigung ihrer Aufgaben und für Personal zur Verfügung stellt und haben einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht. Siehe auch https://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/18/964/964-pk.html?nn=4378142

Arbeit in der digitalisierten Welt - eine aktuelle Infoplattform fasst die neuesten Forschungsergebnisse des IAB zusammen.  Die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt. Das IAB analysiert die Folgen des technologischen Fortschritts für die Beschäftigung in Deutschland. Welche Tätigkeiten sind durch Maschinen ersetzbar? Wie wirkt sich der Technologieeinsatz in den Betrieben aus? Verändert sich die Arbeitsqualität? Und welche Qualifikationen werden künftig benötigt?
Link zur Plattform: http://infosys.iab.de/infoplattform/dokSelect.asp?pkyDokSelect=158

Assistierte Ausbildung

die Bundesagentur für Arbeit will die Assistierte Ausbildung (AsA - § 130 SGB III) im Kontext der "alten" Instrumente zur Berufsvorbereitung und -begleitung neu verorten. Dabei soll die heutige Phase 1 von AsA zukünftig durch die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) abgedeckt werden, die heutige Phase 2 - jetzt als AsA-neu - bezeichnet soll mit abH zusammen gelegt werden. Die von dem Paritätischen und dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit geforderte Hilfe aus einer Hand soll dadurch gewährleistet werden, dass zukünftig BvB und AsA-neu zusammen ausgeschrieben werden sollen.
Der Paritätische Gesamtverband und der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zweifeln daran, dass diese Zusammenführung die Qualität der Assistierten Ausbildung als ganzheitliches Instrument verbessert. Wir befürchten, dass eher das Gegenteil eintreten wird.
In der Anlage finden Sie die im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zusammengestellten konkreten Überlegungen der Bundesagentur für Arbeit - soweit uns bisher bekannt.

Arbeitskreis Arbeitsmarktpolitik

Die Abschlussveranstaltung des „Arbeitskreis Arbeitsmarktpolitik“ endete mit einer Präsentation aktueller Vorschläge für eine „Solidarische und sozialinvestive Arbeitsmarktpolitik“. Der Arbeitskreises Arbeitsmarktpolitik war aus einer langjährigen Kooperation der Hans-Böckler-Stiftung mit der Deutschen Vereinigung für Sozialwissenschaftliche Arbeitsmarktforschung entstanden und wurde von Prof. Dr. Matthias Knuth geleitet.  Zu den Mitwirkenden gehörte Tina Hofmann vom Paritätischen Gesamtverband. Im Kern geht es bei den Vorschlägen darum, die Arbeitsmarktpolitik in der Arbeitslosenversicherung und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende programmatisch neu auszurichten und einheitlich auf die Ziele einer hohen Qualität von Beschäftigung und damit verbunden in die Investition der  Fähigkeiten von Menschen durch Fort- und Weiterbildung zu richten. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll zudem neben ihrem arbeitsmarktpolitischen Auftrag einen Auftrag der sozialen Teilhabe erhalten, um denjenigen Menschen Rechnung zu tragen, denen der allgemeine Arbeitsmarkt dauerhaft verschlossen bleibt. Im Hinblick auf das Sondierungsergebnis für eine mögliche Große Koalition einer nächsten Bundesregierung beinhalten die Überlegungen sehr differenzierte und neue Aspekte zu den Themen Fort- und Weiterbildung für Geringqualifzierte und für den Sozialen Arbeitsmarkt. Die Vorschläge wurden publiziert unter: Arbeitskreis Arbeitsmarktpolitik (Hg.) (2018): Solidarische und sozialinvestive Arbeitsmarktpolitik. Vorschläge des Arbeitskreises Arbeitsmarktpolitik. Koordination und Gesamtredaktion: Matthias Knuth.  Düsseldorf (HBS-Study, 374). Online verfügbar unter http://www.boeckler.de/pdf/p_study_hbs_374.pdf

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